Weitere Informationen

Angelica Schwall-Düren am Marktstand der SPD Olfen

Die für den Kreis Coesfeld und damit auch für die Stadt Olfen zuständige Bundestagsabgeordnete Angelica Schwall-Düren kommt regelmäßig nach Olfen. Erst vor wenigen Wochen war sie bereits am Infostand der SPD (siehe dazu den Beitrag Angelica Schwall-Düren besuchte den Wochenmarkt in Olfen).

Heute war es wieder einmal so weit und die Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag konnte mit Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen:

Angelica Schwall-Düren (SPD) in Olfen

Angelica Schwall-Düren (SPD) in Olfen

Waren beim letzten Marktstand der SPD Olfen die Themen der Kommunalwahl beherrschend stand jetzt natürlich insbesondere die Bundespolitik im Mittelpunkt des Interesses. So wurde beispielsweise auch insbesondere die Finanzpolitik von Peer Steinbrück (SPD) gelobt, die Deutschland in den gröbsten Zeiten der Finanzkrise vor schwerem Schaden geschützt hat. Hier warb die Bundestagsabgeordnete dann auch für eine stärkere SPD, die schließlich eine menschliche Gesellschaft statt ungezügeltem Kapitalismus fordert und dafür wirbt, dass man Lehren aus der Krise zieht und die Lasten fair verteilt.

4 Kommentare

R. Stangen
23. September 2009 um 12:18 Uhr

Zum Anlegerschutz:
Sehr geehrter Frau Dr. Schwall-Düren!

In Ergänzung meines pers. Gespräches mit Ihnen hier noch ergänzende Informationen.

Vor einiger Zeit ist mir ein Papier der SPD-nahen Friedrich Ebert Stiftung mit dem Titel “Verbraucherfreundliche Finanzmärkte sind möglich” in die Hände gekommen.

Anhand dieses Papiers kann ich nicht nachvolziehen, dass wie wir besprachen, eine Forderung Ihrer Partei i.S. Anlegerschutz nämlich die Umkehr der Beweislast war. Davon ist in dem Papier nicht die Rede.
Sie erwähnten, dass diese Forderung Ihrer Partei in der Koalition mit der CDU nicht durchgesetzt werden konnte.

Es besteht durchaus Klärungsbedarf, auch zur Haltung Ihrer Partei.

Der Beschlusses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 3. März mit dem Titel „Verbraucherschutz im Finanzdienst-leistungssektor verbessern“ in die Hände gekommen,

Auch bei der CDU – keine Rede i.S. Anlegerschutz sich für eine Umkehr der Beweislast einzusetzen. Gesetzestext – ebenfalls ..Fehlanzeige.

Als persönlich Betroffener des DG Anlageskandales der Volksbanken/Raiffeisenbanken habe ich einen wesentlichen Teil der einst als “sicher” und als “Altersvorsorge” (wie zigtausend weitere Anleger ei Volksbanken/Raiffeisenbanken) von meiner Volksbank Baumberge gepriesenen Anlage verloren. In Ihrem Wahlkreis wurden diese “Empfehlungen” auch auch weiteren Voksbanken in Ihrem Wahlkreis vertrieben.

Ich habe dazu an den CDU Kandidaten MdB Karl Schiewerling das nachstehende Schreiben gesandt. Auch Ihnen zur Kenntnis mit der Bitte um Klärungsbedarf und um eine Stellungnahme/Veranlassung Ihrereits.

In dem Schreiben an MdB Karl Schiewerling heisst es. u.a.

Am vergangenen Montag gab es eine interessante Diskussion (..zum Anlegerschutz) bei Beckmann, in der auch dieses Thema zur Sprache kam. Dabei zeigte sich, dass namhafte Politiker von CDU/CSU- und SPD immer noch glauben, sie hätten mit der Bundesministerin Aigner-Gesetzesinitiative etwas Gutes für die Anleger getan. Selbst ein ansonsten gut unterrichteter Herr Dohnany (SPD) musste sich vom früheren Innenminister Baum (FDP) darüber aufklären lassen, dass die Beweislastumkehr nicht Teil des Anlegerschutz¬gesetzes ist und nach wie vor der Anleger der Bank beweisen muss, dass er falsch beraten wurde.
Schon Bundeskanzlerin Merkel erwähnte im TV Gespräch mit Bundesminister Steinmeier den Verbraucherschutz. Wenn ich das richtig verstanden habe, sprach Frau Merkel über die Pflichten zur Führung eines Beraterprotokolles bei Bankverhandlungen und brachte in diesem Zusammenhang die erreichte „Umkehr der Beweislast“ ins Spiel. Auch diese Aussage verwundert und zeigt, dass da noch erheblicher Klärungsbedarf besteht.
Die Banken haben es mit ihrer Lobbyarbeit (Genossenbanken-BVR-Präsident Fröhlich & Co.) erreicht, dass die Beweislast entgegen den allgemeinen Rechtsgrundsätzen im Verbraucherschutz weiterhin beim Schwächeren, nämlich dem Anleger liegt. Mein Eindruck ist, dass die Lobbyisten das so clever gemacht haben, dass die Politik nicht einmal wahrnimmt, wie sie über den Tisch gezogen wurde.
Als Betroffener tue ich mir daher schwer damit eine Partei zu wählen, die die Mitverantwortung dafür trägt, dass das Gesetz erneut nach dem Geschmack der Banken gestaltet wurde. Wie soll ich als Anleger meiner Bank die Falschberatung beweisen? Richtig wäre es, wenn die Bank den Beweis erbringen müsste, dass die Beratung ordnungsgemäß war. Ansonsten muss wohl jeder Anleger zum Beratungsgespräch grundsätzlich mit Anwalt erscheinen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das praktikabel und im Sinne unseres Verbraucherschutzes ist.
Mit freundlichem Gruß
Rüdiger Stangen
Mergelkamp 27
48329 Havixbeck
Tel.: 0 25 07 / 572 132
Fax: 0 25 07 / 572 134

Jens Matheuszik
24. September 2009 um 18:59 Uhr

Antwort von Angelica Schwall-Düren:

Sehr geehrter Herr Stangen,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 23. September 2009 auf der Homepage von
Jens Matheuszik. Sie kommen darin auf unser Gespräch zum Anlegerschutz und
insbesondere zur Frage der Beweislastumkehr zurück.

Ich hatte Ihnen darüber berichtet, dass die SPD in den Verhandlungen zur
Anlegerschutzgesetzgebung mit dem Koalitionspartner CDU/CSU gefordert hatte,
eine Beweisumlastumkehr zu verankern. Dass dies in der Öffentlichkeit nicht
bekannt ist, liegt daran, dass ein Koalitionspartner allein keine Anträge
einbringen kann. CDU/CSU waren aber nicht bereit, den Weg in diesem Punkt
mit uns gemeinsam zu gehen.

Am 3. Juli 2009 haben wir schließlich mit dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung
der Rechtsverhältnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und
zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Ansprüchen von Anlegern aus
Falschberatung“ Anlegerschutzregelungen beschlossen, mit denen die
Finanzinstitute und -dienstleister künftig – und dies ab dem 1. Januar 2010
- verpflichtet werden, die Beratung von Privatanlegern zu protokollieren und
dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuhändigen. So wird die
Sorgfalt bei der Beratung erhöht und Anlegerinnen und Anleger können eine
fehlerhafte Beratung leichter beweisen. Außerdem wird die Verjährungsfrist
bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung im Anlagebereich
verlängert.
So hat die Regierungskoalition den Verbraucherschutz ausgebaut, um
Bankkunden vor Verlusten mit riskanten Anlagen zu bewahren, die sie
eigentlich gar nicht kaufen wollten.
Im Detail sehen die Regelungen so aus:
In das Beratungsprotokoll sind insbesondere die Angaben und Wünsche des
Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die für diese
Empfehlungen maßgebli-chen Gründe aufzunehmen. Ziel dieser Grundregel ist,
dem Kunden die Tragweite seiner Anlageentscheidung und etwaige Risiken zu
verdeutlichen und ihm im Falle einer fehlerhaften Beratung mit dem
Beratungsprotokoll ein Beweismittel zu geben. Außerdem wird mit der
Dokumentationspflicht eine Verbesserung der Beratungsqualität bezweckt. Wenn
der Berater den wesentlichen Hergang des Beratungsgesprächs protokollieren
und dem Kunden das Protokoll aushändigen muss, dann wird diese Verpflichtung
ihn zu höherer Sorgfalt bei der Beratung veranlassen. Auch im Falle einer
telefonischen Anlageberatung mit anschließender Auftragserteilung wird der
Kunde so gestellt wie bei einer persönlichen Beratung vor Ort. Erfolgt der
Geschäftsabschluss auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Erhalt des
Protokolls, kann er innerhalb einer Woche von dem Geschäft zurücktreten,
wenn das Protokoll nicht richtig oder unvollständig ist.
Gleichzeitig wird die Verjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen aus
Falschbera-tung an die allgemeine zivilrechtliche Verjährung angepasst.
Schadensersatzansprüche verjähren damit nicht mehr drei Jahre nach
Vertragsabschluss, sondern drei Jahre nach Kenntnis des Anlegers von seinem
Schaden, spätestens in zehn Jahren.

Die Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes wurden auf Initiative der
SPD-Bundestagsfraktion als ein erster Schritt zu einem verbesserten
Anlegerschutz bei Finanzdienstleistungen in das Gesetzgebungsverfahren
aufgenommen. Hintergrund sind die Erfahrungen im Zusammenhang mit der
Finanzmarktkrise, die ein Ungleichgewicht zwischen Anlegern und Beratern
deutlich aufgezeigt haben, wie in Ihrem persönlichen Fall bei der Volksbank
Baumberge. Berechtigte Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung dürfen
nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht
nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verjährungsfrist schon
abgelaufen ist. Mit den neuen Regelungen helfen wir geschädigten Anlegern,
ihre berechtigten Ansprüche durchzuset-zen.
Dass diese Regelungen aus Ihrer und meiner Sicht noch nicht weitgehend genug
sind, will ich gerne einräumen. Das Thema bleibt für mich auf der
Tagesordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Angelica Schwall-Düren

R. Stangen
24. September 2009 um 19:58 Uhr

Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-Düren,

herzlichen Dank für Ihre Antwort vom 24.09.2009 in dem Sie zu „Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor“ Stellung beziehen.

Die von Verbraucherverbänden und Anwaltskreisen geforderte „Umkehr der Beweislast“ ist also nicht Inhalt des Gesetzes.

Und das vor dem Hintergrund, dass es Grundtenor im Verbraucherschutzrecht ist, die Beweislast zu Gunsten des Schwächeren umzukehren.

Warum sollte generell im Verbraucherschutz die Beweislastumkehr gelten, hingegen bei Kapitalanlagen nicht?

Für mich drängt sich – wie für viele andere verzweifelte Anleger auch – der Verdacht auf, dass eine mögliche juristische Begründung nur auf Drängen der Bankenlobby zustande gekommen ist. Für die rund 22.000 Opfer des genossenschaftlichen Volksbanken/Raiffeisenbanken Immobilienfond Skandales um die DG-Fonds-Misere, die teilweise existenziell bedrohliche Summen durch die fehlerhafte Beratung verloren haben, hat es einen sehr bitteren Beigeschmack, dass ausgerechnet ein Herr Fröhlich vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bei der Gestaltung eines Anlegerschutzgesetzes mitwirken darf, während die Geschädigten außen vor gelassen werden. Das ist – bitte gestatten Sie mir den Vergleich – etwa so, wie wenn die Tabakkonzerne das Nichtraucherschutzgesetz schreiben würden.

Wenn möglicherweise Rechtspolitiker die Umkehr der Beweislast abgelehnt haben halte ich es für angebracht, wenn der Ausschuss die führenden Politiker der Regierungsparteien unterrichten würde. Es ist für mich jedenfalls erschreckend, wenn durch entsprechende Aussagen in der Öffentlichkeit (bewusst oder nur durch mangelnde Information) der Eindruck erweckt wird, die Regierung, allen voran die Verbraucherschutzministerin, hätte die Umkehr der Beweislast erreicht.

Offensichtlich sind weite Teile der Parteiführung der Unionsparteien und der SPD der Ansicht, man hätte die Umkehr der Beweislast im Anlegerschutz tatsächlich eingeführt.

Dies ist bedauerlich, da Wähler offensichtlich gezielt falsch informiert werden.

Um beim Immobilienskandal der Volksbanken/Raiffeisenbanken (DG-Fonds-Misere) zu bleiben: Volks- und Raiffeisenbanken haben diese Fonds Anfang der 90er Jahre an ihre gutgläubigen Kunden als „sichere, wertbeständige Anlage“ vertrieben. Seit einigen Monaten sickert die Information durch, dass die Fonds notleidend sind und für die meisten Anleger die komplette Anlagesumme (also die „sichere, wertbeständige VR-Altersvorsorge“) verloren ist. Viele der geschädigten Anleger sind hochbetagt und bringen kaum noch Kraft auf, sich gegen dieses Unrecht zu wehren. Und wenn sie es tun, kommen die Volks- und Raiffeisenbanken mit Argumenten wie „Risikoaufklärung hat stattgefunden – der Anleger soll das Gegenteil beweisen“ und „Verjährung – der Anleger hätte ja schon lange merken müssen, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt“. Vertrauen auf den Berater, was ja die Basis der Geschäftsbeziehung war, gilt nicht mehr als Argument. Dabei werden die lokalen Banken unterstützt von teuren Anwälten der DZ-Bank, die mit aller Macht versuchen will, die Entschädigung der geprellten Anleger zu vermeiden. Da wird behauptet, Anleger wären ja auch „gierige Spekulanten“ gewesen und „Sicherheit“ sei nie ein Thema gewesen. Dabei lag die prospektierte Ausschüttung weit unter den zu dieser Zeit üblichen Zinsen für Tagesgeld. Doch die Beweislast liegt ja beim Anleger und die Banken können behaupten, was sie wollen.
Wir Anleger hatten uns erhofft, dass mit dem Anlegerschutzgesetz diese offensichtliche, himmelschreiende Ungerechtigkeit beseitigt wird. Und genau dieses Ergebnis wird auch in der Öffentlichkeit von den Verantwortlichen verkündet. Doch die tatsächliche Lage ist weiterhin bitter und enttäuschend. Sie haben viele Argumente aufgezählt, doch kein einziges ist dazu geeignet die beschriebenen Zustände zu ändern. Die genossenschaftlichen Banken lachen weiterhin die Kunden aus, die versuchen, zu ihrem Recht zu kommen.

Ist das wirklich in Ihrem Sinne?

Was die von Ihnen angeführte Dokumentationspflicht mit einem “Beraterprotokoll” angeht, sind Befürchtungen, Bedenken wohl angebracht. Nur gut informierte, äußerst kritische Bürgerinnen und Bürger werden in der Lage sein, bei Beratungsgesprächen mit ihrer Bank Risiken und Steuerproblematiken anzusprechen, Schriftstücke zu formulieren oder zu fordern, dass Aussagen des Beraters schriftlich festgehalten werden, um wenigstens eine Basis für mögliche spätere Beanstandungen zu haben.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Da die Beweislast vom “Kleinen Mann” erbracht werden muss, ist es schwer für seine Forderungen Recht zu bekommen.

Es stimmt hoffnungsvoll, dass dieses Thema für Sie weiter auf der Tagesordnung sein wird und Ihre Partei sich für weitere Verbesserungen des Anlegerschutzes einsetzen will.

Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Stangen
Mergelkamp 27
48329 Havixbeck
Tel.: 0 25 07 572 132
Fax: 0 25 07 572 134

Mit freundlichen Grüßen

Jens Matheuszik
5. Oktober 2009 um 20:53 Uhr

Antwort von Angelica Schwall-Düren:

Sehr geehrter Herr Stangen,

Vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift. Wie ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort dargestellt habe, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der CDU/CSU für eine Beweislastumkehr eingesetzt, konnte sich aber leider nicht durchsetzen. Ich habe dem Gesetzt dennoch zugestimmt, da es wichtige Verbesserungen enthält, beispielsweise die Protokollierung der Beratung eines Anlegers. Ich habe auch eingeräumt, dass weitergehende Änderungen wünschenswert gewesen wären. Ich bezweifle allerdings, dass eine Regierung aus CDU/CSU/FDP solche Verbesserungen beschließen wird.

Mit freundlichem Gruß

Angelica Schwall-Düren

Einen Kommentar hinterlassen

Kommentar

Clicky Web Analytics