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	<title>Kommentare zu: Angelica Schwall-D&#252;ren am Marktstand der SPD Olfen</title>
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	<description>Ehemaliges Mitglied des Rates der Stadt Olfen (SPD-Fraktion)</description>
	<lastBuildDate>Sun, 25 Dec 2011 22:51:48 +0000</lastBuildDate>
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		<item>
		<title>Von: Jens Matheuszik</title>
		<link>http://www.jensmatheuszik.de/angelica-schwall-dueren-am-marktstand-der-spd-olfen/2009_09_11/#comment-100</link>
		<dc:creator>Jens Matheuszik</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 05 Oct 2009 18:53:43 +0000</pubDate>
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		<description>Antwort von Angelica Schwall-D&#252;ren:

&lt;em&gt;Sehr geehrter Herr Stangen,

Vielen Dank f&#252;r Ihre erneute Zuschrift. Wie ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort dargestellt habe, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der CDU/CSU f&#252;r eine Beweislastumkehr eingesetzt, konnte sich aber leider nicht durchsetzen. Ich habe dem Gesetzt dennoch zugestimmt, da es wichtige Verbesserungen enth&#228;lt, beispielsweise die Protokollierung der Beratung eines Anlegers. Ich habe auch einger&#228;umt, dass weitergehende &#196;nderungen w&#252;nschenswert gewesen w&#228;ren. Ich bezweifle allerdings, dass eine Regierung aus CDU/CSU/FDP solche Verbesserungen beschlie&#223;en wird.

Mit freundlichem Gru&#223;

Angelica Schwall-D&#252;ren&lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort von Angelica Schwall-D&#252;ren:</p>
<p><em>Sehr geehrter Herr Stangen,</p>
<p>Vielen Dank f&#252;r Ihre erneute Zuschrift. Wie ich Ihnen bereits in meiner ersten Antwort dargestellt habe, hat sich die SPD-Bundestagsfraktion in den Verhandlungen mit der CDU/CSU f&#252;r eine Beweislastumkehr eingesetzt, konnte sich aber leider nicht durchsetzen. Ich habe dem Gesetzt dennoch zugestimmt, da es wichtige Verbesserungen enth&#228;lt, beispielsweise die Protokollierung der Beratung eines Anlegers. Ich habe auch einger&#228;umt, dass weitergehende &#196;nderungen w&#252;nschenswert gewesen w&#228;ren. Ich bezweifle allerdings, dass eine Regierung aus CDU/CSU/FDP solche Verbesserungen beschlie&#223;en wird.</p>
<p>Mit freundlichem Gru&#223;</p>
<p>Angelica Schwall-D&#252;ren</em></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Stangen</title>
		<link>http://www.jensmatheuszik.de/angelica-schwall-dueren-am-marktstand-der-spd-olfen/2009_09_11/#comment-94</link>
		<dc:creator>R. Stangen</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 17:58:54 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jensmatheuszik.de/?p=875#comment-94</guid>
		<description>Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-D&#252;ren, 
 
herzlichen Dank f&#252;r Ihre Antwort vom 24.09.2009 in dem Sie zu „Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor“ Stellung beziehen.
 

Die von Verbraucherverb&#228;nden und Anwaltskreisen  geforderte „Umkehr der Beweislast“ ist also nicht Inhalt des Gesetzes.

Und das vor dem Hintergrund, dass es Grundtenor im Verbraucherschutzrecht ist, die Beweislast zu Gunsten des Schw&#228;cheren umzukehren.

Warum sollte generell im Verbraucherschutz die Beweislastumkehr gelten, hingegen bei Kapitalanlagen nicht? 

F&#252;r mich dr&#228;ngt sich  - wie f&#252;r viele andere verzweifelte Anleger auch – der Verdacht auf, dass eine m&#246;gliche juristische Begr&#252;ndung nur auf Dr&#228;ngen der Bankenlobby zustande gekommen ist. F&#252;r die rund 22.000 Opfer des genossenschaftlichen Volksbanken/Raiffeisenbanken Immobilienfond Skandales um die DG-Fonds-Misere, die teilweise existenziell bedrohliche Summen durch die fehlerhafte Beratung verloren haben, hat es einen sehr bitteren Beigeschmack, dass ausgerechnet ein Herr Fr&#246;hlich vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bei der Gestaltung eines Anlegerschutzgesetzes mitwirken darf, w&#228;hrend die Gesch&#228;digten au&#223;en vor gelassen werden. Das ist – bitte gestatten Sie mir den Vergleich – etwa so, wie wenn die Tabakkonzerne das Nichtraucherschutzgesetz schreiben w&#252;rden.
 
Wenn m&#246;glicherweise Rechtspolitiker die Umkehr der Beweislast abgelehnt haben  halte ich es f&#252;r angebracht, wenn der Ausschuss die f&#252;hrenden Politiker der Regierungsparteien unterrichten w&#252;rde. Es ist f&#252;r mich jedenfalls erschreckend, wenn durch entsprechende Aussagen in der &#214;ffentlichkeit (bewusst oder nur durch mangelnde Information) der Eindruck erweckt wird, die Regierung, allen voran die Verbraucherschutzministerin, h&#228;tte die Umkehr der Beweislast erreicht.
 
Offensichtlich sind weite Teile der Parteif&#252;hrung der Unionsparteien und der SPD der Ansicht, man h&#228;tte die Umkehr der Beweislast im Anlegerschutz tats&#228;chlich eingef&#252;hrt.

Dies ist bedauerlich, da W&#228;hler offensichtlich gezielt falsch informiert werden. 

Um beim Immobilienskandal der Volksbanken/Raiffeisenbanken (DG-Fonds-Misere) zu bleiben: Volks- und Raiffeisenbanken haben diese Fonds Anfang der 90er Jahre an ihre gutgl&#228;ubigen Kunden als „sichere, wertbest&#228;ndige Anlage“ vertrieben. Seit einigen Monaten sickert die Information durch, dass die Fonds notleidend sind und f&#252;r die meisten Anleger die komplette Anlagesumme (also die „sichere, wertbest&#228;ndige VR-Altersvorsorge“) verloren ist. Viele der gesch&#228;digten Anleger sind hochbetagt und bringen kaum noch Kraft auf, sich gegen dieses Unrecht zu wehren. Und wenn sie es tun, kommen die Volks- und Raiffeisenbanken mit Argumenten wie „Risikoaufkl&#228;rung hat stattgefunden – der Anleger soll das Gegenteil beweisen“ und „Verj&#228;hrung – der Anleger h&#228;tte ja schon lange merken m&#252;ssen, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt“. Vertrauen auf den Berater, was ja die Basis der Gesch&#228;ftsbeziehung war, gilt nicht mehr als Argument. Dabei werden die lokalen Banken unterst&#252;tzt von teuren Anw&#228;lten der DZ-Bank, die mit aller Macht versuchen will, die Entsch&#228;digung der geprellten Anleger zu vermeiden. Da wird behauptet, Anleger w&#228;ren ja auch „gierige Spekulanten“ gewesen und „Sicherheit“ sei nie ein Thema gewesen. Dabei lag die prospektierte Aussch&#252;ttung weit unter den zu dieser Zeit &#252;blichen Zinsen f&#252;r Tagesgeld. Doch die Beweislast liegt ja beim Anleger und die Banken k&#246;nnen behaupten, was sie wollen. 
 Wir Anleger hatten uns erhofft, dass mit dem Anlegerschutzgesetz diese offensichtliche, himmelschreiende Ungerechtigkeit beseitigt wird. Und genau dieses Ergebnis wird auch in der &#214;ffentlichkeit von den Verantwortlichen verk&#252;ndet. Doch die tats&#228;chliche Lage ist weiterhin bitter und entt&#228;uschend. Sie haben viele Argumente aufgez&#228;hlt, doch kein einziges ist dazu geeignet die beschriebenen Zust&#228;nde zu &#228;ndern. Die genossenschaftlichen Banken lachen weiterhin die Kunden aus, die versuchen, zu ihrem Recht zu kommen. 

Ist das wirklich in Ihrem Sinne?

Was die von Ihnen angef&#252;hrte Dokumentationspflicht mit einem &quot;Beraterprotokoll&quot; angeht, sind Bef&#252;rchtungen, Bedenken wohl angebracht. Nur gut informierte, &#228;u&#223;erst kritische B&#252;rgerinnen und B&#252;rger werden in der Lage sein, bei Beratungsgespr&#228;chen mit ihrer Bank Risiken und Steuerproblematiken anzusprechen, Schriftst&#252;cke zu formulieren oder zu fordern, dass Aussagen des Beraters schriftlich festgehalten werden, um wenigstens eine Basis f&#252;r m&#246;gliche sp&#228;tere Beanstandungen zu haben.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Da die Beweislast vom &quot;Kleinen Mann&quot; erbracht werden muss, ist es schwer f&#252;r seine Forderungen Recht zu bekommen.

Es stimmt hoffnungsvoll, dass dieses Thema f&#252;r Sie weiter auf der Tagesordnung sein wird und Ihre Partei sich f&#252;r weitere Verbesserungen des Anlegerschutzes einsetzen will.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en
R&#252;diger Stangen
Mergelkamp 27
48329 Havixbeck
Tel.: 0 25 07 572 132
Fax: 0 25 07 572 134

 
 
Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Sehr geehrte Frau Dr. Schwall-D&#252;ren, </p>
<p>herzlichen Dank f&#252;r Ihre Antwort vom 24.09.2009 in dem Sie zu „Verbesserungen des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor“ Stellung beziehen.</p>
<p>Die von Verbraucherverb&#228;nden und Anwaltskreisen  geforderte „Umkehr der Beweislast“ ist also nicht Inhalt des Gesetzes.</p>
<p>Und das vor dem Hintergrund, dass es Grundtenor im Verbraucherschutzrecht ist, die Beweislast zu Gunsten des Schw&#228;cheren umzukehren.</p>
<p>Warum sollte generell im Verbraucherschutz die Beweislastumkehr gelten, hingegen bei Kapitalanlagen nicht? </p>
<p>F&#252;r mich dr&#228;ngt sich  &#8211; wie f&#252;r viele andere verzweifelte Anleger auch – der Verdacht auf, dass eine m&#246;gliche juristische Begr&#252;ndung nur auf Dr&#228;ngen der Bankenlobby zustande gekommen ist. F&#252;r die rund 22.000 Opfer des genossenschaftlichen Volksbanken/Raiffeisenbanken Immobilienfond Skandales um die DG-Fonds-Misere, die teilweise existenziell bedrohliche Summen durch die fehlerhafte Beratung verloren haben, hat es einen sehr bitteren Beigeschmack, dass ausgerechnet ein Herr Fr&#246;hlich vom Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken bei der Gestaltung eines Anlegerschutzgesetzes mitwirken darf, w&#228;hrend die Gesch&#228;digten au&#223;en vor gelassen werden. Das ist – bitte gestatten Sie mir den Vergleich – etwa so, wie wenn die Tabakkonzerne das Nichtraucherschutzgesetz schreiben w&#252;rden.</p>
<p>Wenn m&#246;glicherweise Rechtspolitiker die Umkehr der Beweislast abgelehnt haben  halte ich es f&#252;r angebracht, wenn der Ausschuss die f&#252;hrenden Politiker der Regierungsparteien unterrichten w&#252;rde. Es ist f&#252;r mich jedenfalls erschreckend, wenn durch entsprechende Aussagen in der &#214;ffentlichkeit (bewusst oder nur durch mangelnde Information) der Eindruck erweckt wird, die Regierung, allen voran die Verbraucherschutzministerin, h&#228;tte die Umkehr der Beweislast erreicht.</p>
<p>Offensichtlich sind weite Teile der Parteif&#252;hrung der Unionsparteien und der SPD der Ansicht, man h&#228;tte die Umkehr der Beweislast im Anlegerschutz tats&#228;chlich eingef&#252;hrt.</p>
<p>Dies ist bedauerlich, da W&#228;hler offensichtlich gezielt falsch informiert werden. </p>
<p>Um beim Immobilienskandal der Volksbanken/Raiffeisenbanken (DG-Fonds-Misere) zu bleiben: Volks- und Raiffeisenbanken haben diese Fonds Anfang der 90er Jahre an ihre gutgl&#228;ubigen Kunden als „sichere, wertbest&#228;ndige Anlage“ vertrieben. Seit einigen Monaten sickert die Information durch, dass die Fonds notleidend sind und f&#252;r die meisten Anleger die komplette Anlagesumme (also die „sichere, wertbest&#228;ndige VR-Altersvorsorge“) verloren ist. Viele der gesch&#228;digten Anleger sind hochbetagt und bringen kaum noch Kraft auf, sich gegen dieses Unrecht zu wehren. Und wenn sie es tun, kommen die Volks- und Raiffeisenbanken mit Argumenten wie „Risikoaufkl&#228;rung hat stattgefunden – der Anleger soll das Gegenteil beweisen“ und „Verj&#228;hrung – der Anleger h&#228;tte ja schon lange merken m&#252;ssen, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt“. Vertrauen auf den Berater, was ja die Basis der Gesch&#228;ftsbeziehung war, gilt nicht mehr als Argument. Dabei werden die lokalen Banken unterst&#252;tzt von teuren Anw&#228;lten der DZ-Bank, die mit aller Macht versuchen will, die Entsch&#228;digung der geprellten Anleger zu vermeiden. Da wird behauptet, Anleger w&#228;ren ja auch „gierige Spekulanten“ gewesen und „Sicherheit“ sei nie ein Thema gewesen. Dabei lag die prospektierte Aussch&#252;ttung weit unter den zu dieser Zeit &#252;blichen Zinsen f&#252;r Tagesgeld. Doch die Beweislast liegt ja beim Anleger und die Banken k&#246;nnen behaupten, was sie wollen.<br />
 Wir Anleger hatten uns erhofft, dass mit dem Anlegerschutzgesetz diese offensichtliche, himmelschreiende Ungerechtigkeit beseitigt wird. Und genau dieses Ergebnis wird auch in der &#214;ffentlichkeit von den Verantwortlichen verk&#252;ndet. Doch die tats&#228;chliche Lage ist weiterhin bitter und entt&#228;uschend. Sie haben viele Argumente aufgez&#228;hlt, doch kein einziges ist dazu geeignet die beschriebenen Zust&#228;nde zu &#228;ndern. Die genossenschaftlichen Banken lachen weiterhin die Kunden aus, die versuchen, zu ihrem Recht zu kommen. </p>
<p>Ist das wirklich in Ihrem Sinne?</p>
<p>Was die von Ihnen angef&#252;hrte Dokumentationspflicht mit einem &#8220;Beraterprotokoll&#8221; angeht, sind Bef&#252;rchtungen, Bedenken wohl angebracht. Nur gut informierte, &#228;u&#223;erst kritische B&#252;rgerinnen und B&#252;rger werden in der Lage sein, bei Beratungsgespr&#228;chen mit ihrer Bank Risiken und Steuerproblematiken anzusprechen, Schriftst&#252;cke zu formulieren oder zu fordern, dass Aussagen des Beraters schriftlich festgehalten werden, um wenigstens eine Basis f&#252;r m&#246;gliche sp&#228;tere Beanstandungen zu haben.</p>
<p>Als Fazit bleibt festzuhalten: Da die Beweislast vom &#8220;Kleinen Mann&#8221; erbracht werden muss, ist es schwer f&#252;r seine Forderungen Recht zu bekommen.</p>
<p>Es stimmt hoffnungsvoll, dass dieses Thema f&#252;r Sie weiter auf der Tagesordnung sein wird und Ihre Partei sich f&#252;r weitere Verbesserungen des Anlegerschutzes einsetzen will.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en<br />
R&#252;diger Stangen<br />
Mergelkamp 27<br />
48329 Havixbeck<br />
Tel.: 0 25 07 572 132<br />
Fax: 0 25 07 572 134</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Jens Matheuszik</title>
		<link>http://www.jensmatheuszik.de/angelica-schwall-dueren-am-marktstand-der-spd-olfen/2009_09_11/#comment-93</link>
		<dc:creator>Jens Matheuszik</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 16:59:02 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jensmatheuszik.de/?p=875#comment-93</guid>
		<description>Antwort von Angelica Schwall-D&#252;ren:

&lt;em&gt;Sehr geehrter Herr Stangen,

vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 23. September 2009 auf der Homepage von
Jens Matheuszik. Sie kommen darin auf unser Gespr&#228;ch zum Anlegerschutz und
insbesondere zur Frage der Beweislastumkehr zur&#252;ck.

Ich hatte Ihnen dar&#252;ber berichtet, dass die SPD in den Verhandlungen zur
Anlegerschutzgesetzgebung mit dem Koalitionspartner CDU/CSU gefordert hatte,
eine Beweisumlastumkehr zu verankern. Dass dies in der &#214;ffentlichkeit nicht
bekannt ist, liegt daran, dass ein Koalitionspartner allein keine Antr&#228;ge
einbringen kann. CDU/CSU waren aber nicht bereit, den Weg in diesem Punkt
mit uns gemeinsam zu gehen.

Am 3. Juli 2009 haben wir schlie&#223;lich mit dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung
der Rechtsverh&#228;ltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und
zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspr&#252;chen von Anlegern aus
Falschberatung“ Anlegerschutzregelungen beschlossen, mit denen die
Finanzinstitute und -dienstleister k&#252;nftig – und dies ab dem 1. Januar 2010
- verpflichtet werden, die Beratung von Privatanlegern zu protokollieren und
dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuh&#228;ndigen. So wird die
Sorgfalt bei der Beratung erh&#246;ht und Anlegerinnen und Anleger k&#246;nnen eine
fehlerhafte Beratung leichter beweisen. Au&#223;erdem wird die Verj&#228;hrungsfrist
bei Schadensersatzanspr&#252;chen wegen Falschberatung im Anlagebereich
verl&#228;ngert.
So hat die Regierungskoalition den Verbraucherschutz ausgebaut, um
Bankkunden vor Verlusten mit riskanten Anlagen zu bewahren, die sie
eigentlich gar nicht kaufen wollten.
Im Detail sehen die Regelungen so aus:
In das Beratungsprotokoll sind insbesondere die Angaben und W&#252;nsche des
Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die f&#252;r diese
Empfehlungen ma&#223;gebli-chen Gr&#252;nde aufzunehmen. Ziel dieser Grundregel ist,
dem Kunden die Tragweite seiner Anlageentscheidung und etwaige Risiken zu
verdeutlichen und ihm im Falle einer fehlerhaften Beratung mit dem
Beratungsprotokoll ein Beweismittel zu geben. Au&#223;erdem wird mit der
Dokumentationspflicht eine Verbesserung der Beratungsqualit&#228;t bezweckt. Wenn
der Berater den wesentlichen Hergang des Beratungsgespr&#228;chs protokollieren
und dem Kunden das Protokoll aush&#228;ndigen muss, dann wird diese Verpflichtung
ihn zu h&#246;herer Sorgfalt bei der Beratung veranlassen. Auch im Falle einer
telefonischen Anlageberatung mit anschlie&#223;ender Auftragserteilung wird der
Kunde so gestellt wie bei einer pers&#246;nlichen Beratung vor Ort. Erfolgt der
Gesch&#228;ftsabschluss auf ausdr&#252;cklichen Wunsch des Kunden vor Erhalt des
Protokolls, kann er innerhalb einer Woche von dem Gesch&#228;ft zur&#252;cktreten,
wenn das Protokoll nicht richtig oder unvollst&#228;ndig ist.
Gleichzeitig wird die Verj&#228;hrungsfrist bei Schadensersatzanspr&#252;chen aus
Falschbera-tung an die allgemeine zivilrechtliche Verj&#228;hrung angepasst.
Schadensersatzanspr&#252;che verj&#228;hren damit nicht mehr drei Jahre nach
Vertragsabschluss, sondern drei Jahre nach Kenntnis des Anlegers von seinem
Schaden, sp&#228;testens in zehn Jahren.

Die &#196;nderungen des Wertpapierhandelsgesetzes wurden auf Initiative der
SPD-Bundestagsfraktion als ein erster Schritt zu einem verbesserten
Anlegerschutz bei Finanzdienstleistungen in das Gesetzgebungsverfahren
aufgenommen. Hintergrund sind die Erfahrungen im Zusammenhang mit der
Finanzmarktkrise, die ein Ungleichgewicht zwischen Anlegern und Beratern
deutlich aufgezeigt haben, wie in Ihrem pers&#246;nlichen Fall bei der Volksbank
Baumberge. Berechtigte Schadensersatzanspr&#252;che wegen Falschberatung d&#252;rfen
nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht
nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verj&#228;hrungsfrist schon
abgelaufen ist. Mit den neuen Regelungen helfen wir gesch&#228;digten Anlegern,
ihre berechtigten Anspr&#252;che durchzuset-zen.
Dass diese Regelungen aus Ihrer und meiner Sicht noch nicht weitgehend genug
sind, will ich gerne einr&#228;umen. Das Thema bleibt f&#252;r mich auf der
Tagesordnung.

Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en

Angelica Schwall-D&#252;ren&lt;/em&gt;</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Antwort von Angelica Schwall-D&#252;ren:</p>
<p><em>Sehr geehrter Herr Stangen,</p>
<p>vielen Dank f&#252;r Ihre Nachricht vom 23. September 2009 auf der Homepage von<br />
Jens Matheuszik. Sie kommen darin auf unser Gespr&#228;ch zum Anlegerschutz und<br />
insbesondere zur Frage der Beweislastumkehr zur&#252;ck.</p>
<p>Ich hatte Ihnen dar&#252;ber berichtet, dass die SPD in den Verhandlungen zur<br />
Anlegerschutzgesetzgebung mit dem Koalitionspartner CDU/CSU gefordert hatte,<br />
eine Beweisumlastumkehr zu verankern. Dass dies in der &#214;ffentlichkeit nicht<br />
bekannt ist, liegt daran, dass ein Koalitionspartner allein keine Antr&#228;ge<br />
einbringen kann. CDU/CSU waren aber nicht bereit, den Weg in diesem Punkt<br />
mit uns gemeinsam zu gehen.</p>
<p>Am 3. Juli 2009 haben wir schlie&#223;lich mit dem „Gesetzentwurf zur Neuregelung<br />
der Rechtsverh&#228;ltnisse bei Schuldverschreibungen aus Gesamtemissionen und<br />
zur verbesserten Durchsetzbarkeit von Anspr&#252;chen von Anlegern aus<br />
Falschberatung“ Anlegerschutzregelungen beschlossen, mit denen die<br />
Finanzinstitute und -dienstleister k&#252;nftig – und dies ab dem 1. Januar 2010<br />
- verpflichtet werden, die Beratung von Privatanlegern zu protokollieren und<br />
dem Kunden eine Ausfertigung des Protokolls auszuh&#228;ndigen. So wird die<br />
Sorgfalt bei der Beratung erh&#246;ht und Anlegerinnen und Anleger k&#246;nnen eine<br />
fehlerhafte Beratung leichter beweisen. Au&#223;erdem wird die Verj&#228;hrungsfrist<br />
bei Schadensersatzanspr&#252;chen wegen Falschberatung im Anlagebereich<br />
verl&#228;ngert.<br />
So hat die Regierungskoalition den Verbraucherschutz ausgebaut, um<br />
Bankkunden vor Verlusten mit riskanten Anlagen zu bewahren, die sie<br />
eigentlich gar nicht kaufen wollten.<br />
Im Detail sehen die Regelungen so aus:<br />
In das Beratungsprotokoll sind insbesondere die Angaben und W&#252;nsche des<br />
Kunden sowie die vom Berater erteilten Empfehlungen und die f&#252;r diese<br />
Empfehlungen ma&#223;gebli-chen Gr&#252;nde aufzunehmen. Ziel dieser Grundregel ist,<br />
dem Kunden die Tragweite seiner Anlageentscheidung und etwaige Risiken zu<br />
verdeutlichen und ihm im Falle einer fehlerhaften Beratung mit dem<br />
Beratungsprotokoll ein Beweismittel zu geben. Au&#223;erdem wird mit der<br />
Dokumentationspflicht eine Verbesserung der Beratungsqualit&#228;t bezweckt. Wenn<br />
der Berater den wesentlichen Hergang des Beratungsgespr&#228;chs protokollieren<br />
und dem Kunden das Protokoll aush&#228;ndigen muss, dann wird diese Verpflichtung<br />
ihn zu h&#246;herer Sorgfalt bei der Beratung veranlassen. Auch im Falle einer<br />
telefonischen Anlageberatung mit anschlie&#223;ender Auftragserteilung wird der<br />
Kunde so gestellt wie bei einer pers&#246;nlichen Beratung vor Ort. Erfolgt der<br />
Gesch&#228;ftsabschluss auf ausdr&#252;cklichen Wunsch des Kunden vor Erhalt des<br />
Protokolls, kann er innerhalb einer Woche von dem Gesch&#228;ft zur&#252;cktreten,<br />
wenn das Protokoll nicht richtig oder unvollst&#228;ndig ist.<br />
Gleichzeitig wird die Verj&#228;hrungsfrist bei Schadensersatzanspr&#252;chen aus<br />
Falschbera-tung an die allgemeine zivilrechtliche Verj&#228;hrung angepasst.<br />
Schadensersatzanspr&#252;che verj&#228;hren damit nicht mehr drei Jahre nach<br />
Vertragsabschluss, sondern drei Jahre nach Kenntnis des Anlegers von seinem<br />
Schaden, sp&#228;testens in zehn Jahren.</p>
<p>Die &#196;nderungen des Wertpapierhandelsgesetzes wurden auf Initiative der<br />
SPD-Bundestagsfraktion als ein erster Schritt zu einem verbesserten<br />
Anlegerschutz bei Finanzdienstleistungen in das Gesetzgebungsverfahren<br />
aufgenommen. Hintergrund sind die Erfahrungen im Zusammenhang mit der<br />
Finanzmarktkrise, die ein Ungleichgewicht zwischen Anlegern und Beratern<br />
deutlich aufgezeigt haben, wie in Ihrem pers&#246;nlichen Fall bei der Volksbank<br />
Baumberge. Berechtigte Schadensersatzanspr&#252;che wegen Falschberatung d&#252;rfen<br />
nicht daran scheitern, dass der Anleger die fehlerhafte Beratung nicht<br />
nachweisen kann oder dass die bisherige kurze Verj&#228;hrungsfrist schon<br />
abgelaufen ist. Mit den neuen Regelungen helfen wir gesch&#228;digten Anlegern,<br />
ihre berechtigten Anspr&#252;che durchzuset-zen.<br />
Dass diese Regelungen aus Ihrer und meiner Sicht noch nicht weitgehend genug<br />
sind, will ich gerne einr&#228;umen. Das Thema bleibt f&#252;r mich auf der<br />
Tagesordnung.</p>
<p>Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en</p>
<p>Angelica Schwall-D&#252;ren</em></p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: R. Stangen</title>
		<link>http://www.jensmatheuszik.de/angelica-schwall-dueren-am-marktstand-der-spd-olfen/2009_09_11/#comment-92</link>
		<dc:creator>R. Stangen</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 10:18:57 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.jensmatheuszik.de/?p=875#comment-92</guid>
		<description>Zum Anlegerschutz:
Sehr geehrter Frau Dr. Schwall-D&#252;ren!

In Erg&#228;nzung meines pers. Gespr&#228;ches mit Ihnen hier noch erg&#228;nzende Informationen.

Vor einiger Zeit ist mir ein Papier der SPD-nahen Friedrich Ebert Stiftung mit dem Titel &quot;Verbraucherfreundliche Finanzm&#228;rkte sind m&#246;glich&quot; in die H&#228;nde gekommen.

Anhand dieses Papiers kann ich nicht nachvolziehen, dass wie wir besprachen, eine Forderung Ihrer Partei i.S. Anlegerschutz n&#228;mlich die Umkehr der Beweislast war. Davon ist in dem Papier nicht die Rede.
Sie erw&#228;hnten, dass diese Forderung Ihrer Partei in der Koalition mit der CDU nicht durchgesetzt werden konnte. 

Es besteht durchaus Kl&#228;rungsbedarf, auch zur Haltung Ihrer Partei.

Der Beschlusses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 3. M&#228;rz mit dem Titel „Verbraucherschutz im Finanzdienst-leistungssektor verbessern“ in die H&#228;nde gekommen, 

Auch bei der CDU - keine Rede i.S. Anlegerschutz sich f&#252;r eine Umkehr der Beweislast einzusetzen. Gesetzestext - ebenfalls ..Fehlanzeige.

Als pers&#246;nlich Betroffener des DG Anlageskandales der Volksbanken/Raiffeisenbanken habe ich einen wesentlichen Teil der einst als “sicher” und als “Altersvorsorge” (wie zigtausend weitere Anleger ei Volksbanken/Raiffeisenbanken) von meiner Volksbank Baumberge gepriesenen Anlage verloren. In Ihrem Wahlkreis wurden diese &quot;Empfehlungen&quot; auch auch weiteren Voksbanken in Ihrem Wahlkreis vertrieben.

Ich habe dazu an den CDU Kandidaten MdB Karl Schiewerling das nachstehende Schreiben gesandt. Auch Ihnen zur Kenntnis mit der Bitte um Kl&#228;rungsbedarf und um eine Stellungnahme/Veranlassung Ihrereits.

In dem Schreiben an MdB Karl Schiewerling heisst es. u.a.

Am vergangenen Montag gab es eine interessante Diskussion (..zum Anlegerschutz) bei Beckmann, in der auch dieses Thema zur Sprache kam. Dabei zeigte sich, dass namhafte Politiker von CDU/CSU- und SPD immer noch glauben, sie h&#228;tten mit der Bundesministerin Aigner-Gesetzesinitiative etwas Gutes f&#252;r die Anleger getan. Selbst ein ansonsten gut unterrichteter Herr Dohnany (SPD) musste sich vom fr&#252;heren Innenminister Baum (FDP) dar&#252;ber aufkl&#228;ren lassen, dass die Beweislastumkehr nicht Teil des Anlegerschutz¬gesetzes ist und nach wie vor der Anleger der Bank beweisen muss, dass er falsch beraten wurde.
Schon Bundeskanzlerin Merkel erw&#228;hnte im TV Gespr&#228;ch mit Bundesminister Steinmeier den Verbraucherschutz. Wenn ich das richtig verstanden habe, sprach Frau Merkel &#252;ber die Pflichten zur F&#252;hrung eines Beraterprotokolles bei Bankverhandlungen und brachte in diesem Zusammenhang die erreichte „Umkehr der Beweislast“ ins Spiel. Auch diese Aussage verwundert und zeigt, dass da noch erheblicher Kl&#228;rungsbedarf besteht.
Die Banken haben es mit ihrer Lobbyarbeit (Genossenbanken-BVR-Pr&#228;sident Fr&#246;hlich &amp; Co.) erreicht, dass die Beweislast entgegen den allgemeinen Rechtsgrunds&#228;tzen im Verbraucherschutz weiterhin beim Schw&#228;cheren, n&#228;mlich dem Anleger liegt. Mein Eindruck ist, dass die Lobbyisten das so clever gemacht haben, dass die Politik nicht einmal wahrnimmt, wie sie &#252;ber den Tisch gezogen wurde.
Als Betroffener tue ich mir daher schwer damit eine Partei zu w&#228;hlen, die die Mitverantwortung daf&#252;r tr&#228;gt, dass das Gesetz erneut nach dem Geschmack der Banken gestaltet wurde. Wie soll ich als Anleger meiner Bank die Falschberatung beweisen? Richtig w&#228;re es, wenn die Bank den Beweis erbringen m&#252;sste, dass die Beratung ordnungsgem&#228;&#223; war. Ansonsten muss wohl jeder Anleger zum Beratungsgespr&#228;ch grunds&#228;tzlich mit Anwalt erscheinen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das praktikabel und im Sinne unseres Verbraucherschutzes ist.
Mit freundlichem Gru&#223;
R&#252;diger Stangen
Mergelkamp 27
48329 Havixbeck
Tel.: 0 25 07 / 572 132
Fax: 0 25 07 / 572 134</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Zum Anlegerschutz:<br />
Sehr geehrter Frau Dr. Schwall-D&#252;ren!</p>
<p>In Erg&#228;nzung meines pers. Gespr&#228;ches mit Ihnen hier noch erg&#228;nzende Informationen.</p>
<p>Vor einiger Zeit ist mir ein Papier der SPD-nahen Friedrich Ebert Stiftung mit dem Titel &#8220;Verbraucherfreundliche Finanzm&#228;rkte sind m&#246;glich&#8221; in die H&#228;nde gekommen.</p>
<p>Anhand dieses Papiers kann ich nicht nachvolziehen, dass wie wir besprachen, eine Forderung Ihrer Partei i.S. Anlegerschutz n&#228;mlich die Umkehr der Beweislast war. Davon ist in dem Papier nicht die Rede.<br />
Sie erw&#228;hnten, dass diese Forderung Ihrer Partei in der Koalition mit der CDU nicht durchgesetzt werden konnte. </p>
<p>Es besteht durchaus Kl&#228;rungsbedarf, auch zur Haltung Ihrer Partei.</p>
<p>Der Beschlusses der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 3. M&#228;rz mit dem Titel „Verbraucherschutz im Finanzdienst-leistungssektor verbessern“ in die H&#228;nde gekommen, </p>
<p>Auch bei der CDU &#8211; keine Rede i.S. Anlegerschutz sich f&#252;r eine Umkehr der Beweislast einzusetzen. Gesetzestext &#8211; ebenfalls ..Fehlanzeige.</p>
<p>Als pers&#246;nlich Betroffener des DG Anlageskandales der Volksbanken/Raiffeisenbanken habe ich einen wesentlichen Teil der einst als “sicher” und als “Altersvorsorge” (wie zigtausend weitere Anleger ei Volksbanken/Raiffeisenbanken) von meiner Volksbank Baumberge gepriesenen Anlage verloren. In Ihrem Wahlkreis wurden diese &#8220;Empfehlungen&#8221; auch auch weiteren Voksbanken in Ihrem Wahlkreis vertrieben.</p>
<p>Ich habe dazu an den CDU Kandidaten MdB Karl Schiewerling das nachstehende Schreiben gesandt. Auch Ihnen zur Kenntnis mit der Bitte um Kl&#228;rungsbedarf und um eine Stellungnahme/Veranlassung Ihrereits.</p>
<p>In dem Schreiben an MdB Karl Schiewerling heisst es. u.a.</p>
<p>Am vergangenen Montag gab es eine interessante Diskussion (..zum Anlegerschutz) bei Beckmann, in der auch dieses Thema zur Sprache kam. Dabei zeigte sich, dass namhafte Politiker von CDU/CSU- und SPD immer noch glauben, sie h&#228;tten mit der Bundesministerin Aigner-Gesetzesinitiative etwas Gutes f&#252;r die Anleger getan. Selbst ein ansonsten gut unterrichteter Herr Dohnany (SPD) musste sich vom fr&#252;heren Innenminister Baum (FDP) dar&#252;ber aufkl&#228;ren lassen, dass die Beweislastumkehr nicht Teil des Anlegerschutz¬gesetzes ist und nach wie vor der Anleger der Bank beweisen muss, dass er falsch beraten wurde.<br />
Schon Bundeskanzlerin Merkel erw&#228;hnte im TV Gespr&#228;ch mit Bundesminister Steinmeier den Verbraucherschutz. Wenn ich das richtig verstanden habe, sprach Frau Merkel &#252;ber die Pflichten zur F&#252;hrung eines Beraterprotokolles bei Bankverhandlungen und brachte in diesem Zusammenhang die erreichte „Umkehr der Beweislast“ ins Spiel. Auch diese Aussage verwundert und zeigt, dass da noch erheblicher Kl&#228;rungsbedarf besteht.<br />
Die Banken haben es mit ihrer Lobbyarbeit (Genossenbanken-BVR-Pr&#228;sident Fr&#246;hlich &amp; Co.) erreicht, dass die Beweislast entgegen den allgemeinen Rechtsgrunds&#228;tzen im Verbraucherschutz weiterhin beim Schw&#228;cheren, n&#228;mlich dem Anleger liegt. Mein Eindruck ist, dass die Lobbyisten das so clever gemacht haben, dass die Politik nicht einmal wahrnimmt, wie sie &#252;ber den Tisch gezogen wurde.<br />
Als Betroffener tue ich mir daher schwer damit eine Partei zu w&#228;hlen, die die Mitverantwortung daf&#252;r tr&#228;gt, dass das Gesetz erneut nach dem Geschmack der Banken gestaltet wurde. Wie soll ich als Anleger meiner Bank die Falschberatung beweisen? Richtig w&#228;re es, wenn die Bank den Beweis erbringen m&#252;sste, dass die Beratung ordnungsgem&#228;&#223; war. Ansonsten muss wohl jeder Anleger zum Beratungsgespr&#228;ch grunds&#228;tzlich mit Anwalt erscheinen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das praktikabel und im Sinne unseres Verbraucherschutzes ist.<br />
Mit freundlichem Gru&#223;<br />
R&#252;diger Stangen<br />
Mergelkamp 27<br />
48329 Havixbeck<br />
Tel.: 0 25 07 / 572 132<br />
Fax: 0 25 07 / 572 134</p>
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