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Klage gegen Kommunalwahltermin vor dem Verfassungsgerichtshof

WamS-Artikel Wird die Kommunalwahl verschoben?

WamS-Artikel: Wird die Kommunalwahl verschoben?

Vor einiger Zeit habe ich den Beitrag SPD in Nordrhein-Westfalen erhebt Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG) geschrieben.

Darin habe ich über die Klage der SPD-Landtagsfraktion gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG), welches von CDU und FDP beschlossen wurde, berichtet. Diesem Gesetz zufolge sollen die eigentlich für Herbst vorgesehenen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den am 7. Juni 2009 stattfindenden Europawahlen stattfinden.

Gegen diese Zusammenlegung spricht die Tatsache, dass die im Jahr 2004 gewählten Kommunalvertreter noch einige Monate nach diesem Termin im Amt sind. Da im September auch der Bundestag gewählt wird wäre auch das Kostenargment (durch die Durchführung von zwei Wahlen an einem Termin) hinfällig, da man auch zeitgleich mit der Bundestagswahl die Kommunalwahlen durchführen könnte. Abgesehen davon, dass die traditionell höhere Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen sich dann auch positiv auf die Wahlbeteiligung bei den Kommnalwahlen auswirken würde.

In der heutigen Ausgabe der Welt am Sonntag (siehe Bild) findet sich ein Artikel über die Klage der von Abgeordneten der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz. Auch online gibt es den Artikel Wird die Kommunalwahl verschoben?, der wohl aufgrund einer Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofes Nordrhein-Westfalen in Münster entstanden ist. In dem Artikel werden neben den Argumenten gegen das KWahlZG auch einige Argumente für die Zusammenlegung von Kommunal- und Europawahlen aufgelistet.

Das oberste Gericht des Landes Nordrhein-Westfalen wird am 4. Februar 2009 um 10:30 Uhr über die Klage verhandeln. Die Entscheidung soll jedoch erst zwei Wochen später fallen.

Wie das Gericht entscheiden wird kann man jetzt wohl noch nicht ahnen – es gibt sowohl Argumente für als auch gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz. Ich persönlich halte von dem Gesetz nicht viel, da meiner Meinung nach die Argumente gegen das KWahlZG überwiegen.

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