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Landesregierung in NRW trickst weiter bei Kommunalwahltermin

Unter anderem die Landtagsfraktion der SPD in Nordrhein-Westfalen hat Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG) eingelegt, da die CDU und FDP wollten, dass die Kommunalwahlen am 6. Juni 2009 – parallel zur Europawahl – stattfinden soll.

Als Begründung wurde u.a. genannt, dass die Kommunalwahl mit einer wichtigen Wahl zusammengelegt werden soll und dadurch auch Kosten eingespart werden können.

Dagegen spricht jedoch, dass dadurch im Juni neue Stadträte, Bürgermeister usw. gewählt werden, während die alten bereits 2004 gewählten Mandatsträger noch bis Oktober im Amt sind.

Der Verfassungsgerichtshof in Münster hat sich dieser Argumentation angeschlossen und das von CDU/FDP eingebrachte und beschlossene KWahlZG für verfassungswidrig erklärt.

Leider hat die Landesregierung aus CDU/FDP beschlossen ihre eigenen Argumente zu ignorieren, denn anstatt jetzt die Kommunalwahlen zeitgleich mit den im September stattfindenden Bundestagswahlen durchzuführen, soll jetzt im August gewählt werden.

Aus zwei Wahlterminen werden dadurch gleich drei – die mit unverhältnismäßigen Mehrkosten und natürlich auch Mehraufwand verbunden sind.

Wenn also Rainer Möllney von der FDP in Olfen den Ruhr Nachrichten gegenüber erklärt, dass durch

“die Neuorganisation und den Aufwand [...] viel Geld verschenkt [wird].”

dann sollte er vielleicht mal mit seinem Parteifreund, dem Innenminister Ingo Wolf, sprechen, der durch einen Wahltermin im August weiterhin viel Geld verschenkt. Olfen mag ja schuldenfrei sein – aber das Geld unnützerweise zum Fenster ‘rausschmeißen muss auch nicht sein.

Ein Kommentar

[...] die Landesregierung in Sachen Kommunalwahltermin weiter tricksen will, nachdem der Versuch die Kommunalwahlen mit den Europawahlen zusammenzulegen scheiterte, hatte ich [...]

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