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SPD in Nordrhein-Westfalen erhebt Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG)

SPD erhebt Verfassungsklage gegen das Wahlgesetz in Nordrhein-Westfalen

SPD erhebt Verfassungsklage gegen das Wahlgesetz in Nordrhein-Westfalen

Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz oder kurz KWahlZG nennt sich ein Gesetz der derzeit amtierenden CDU/FDP-Landesregierung unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers.

Dieses Gesetz sieht vor, dass die nächsten Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen zeitgleich mit den Europawahlen im Juni 2009 stattfinden sollen. Grundsätzlich ist es sicherlich nicht verkehrt, wenn man mehrere Wahlen an einem Tag stattfinden lässt. Das spart nicht nur Geld bei den Verwaltungskosten sondern sorgt eigentlich immer auch für eine höhere Wahlbeteiligung.

Dennoch hat die SPD-Fraktion im Landtag von Nordrhein-Westfalen inzwischen eine sogenannte Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes in Münster eingereicht. Die Begründung kann man dem aktuellen Artikel der Zeitung Die Kommunale (siehe Abbildung) entnehmen:

? Herr Professor Morlok, welches sind Ihrer Meinung nach die wesentlichen Punkte, die gegen eine Verfassungsmäßigkeit des KWahlZG sprechen?

Professor Morlok: Der entscheidende Mangel der vorgesehenen Neuregelung liegt darin, dass zwischen der Neuwahl im Juni 2009 und dem Zusammentritt der neugewählten Räte im Oktober rund fünf Monate liegen. In dieser Zeit können die alten Räte weiterhin wichtige Entscheidungen treffen, obschon das Volk zwischendurch in den Neuwahlen seine aktuelle Meinung geäußert hat. [...]

Das das nicht in Ordnung ist, sollte eigentlich offensichtlich sein. Nehmen wir einfach mal das Beispiel Bayern:

Im Jahr 2003 erzielte die CSU rund 60 % der Stimmen, hatte jedoch im bayerischen Landtag sogar eine 2/3-Mehrheit, mit der man die Verfassung ändern kann. Bekanntlich hat die CSU bei der jüngsten Landtagswahl in Bayern nicht nur die 2/3-Mehrheit, sondern auch die absolute Mehrheit an Stimmen verloren. Dadurch ist die CSU – wenn sich nicht sogar alle anderen Parteien in einer “Viererkoalition” verbünden und die CSU in die Opposition schicken – auf einen Koalitionspartner angewiesen.

Man stelle sich in dieser Situation vor, dass zwar der bayerische Landtag bereits gewählt wurde – aber die neu gewählten Abgeordneten erst in rund einem halben Jahr ihre Arbeit aufnehmen dürften. Da könnte als die noch vorherrschende CSU-Mehrheit einiges an Gesetzen schnell durchsetzen, obwohl das Volk als Souverän sich bereits deutlich gegen die Alleinregierung der CSU ausgesprochen hat.

Demokratietheoretisch wäre das also sehr fragwürdig – und genau das wollen CDU und FDP in den Städten und Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen.

Insofern hoffe ich darauf, dass der Verfassungsgerichtshof in Münster die von CDU und FDP beschlossenen Regelungen für verfassungswidrig erklärt.

Angesichts der Tatsache, dass der Verfassungsgerichtshof in Münster sich nicht unbedingt den Meinungen der jeweils amtierenden Landesregierung anschließt (da hat der ehemalige Ministerpräsident Wolfgang Clement (SPD) so seine Erfahrungen gemacht…), habe ich die Hoffnung, dass man in Münster eine Einsicht zeigt, die CDU und FDP in Düsseldorf nicht haben.

6 Kommentare

Flo
5. Oktober 2008 um 16:36 Uhr

Wäre es für euch Sozis denn nicht besser, wenn nur ein Sonntag versaut wäre anstelle deren zwei?

Jens
5. Oktober 2008 um 16:48 Uhr

@Flo:
Abgesehen davon, dass natürlich die große Frage ist, für wen ein oder mehrere Sonntage “versaut” sind und was demokratische Wahlergebnisse überhaupt mit dem Attribut “versaut” zu tun haben, kann ich beruhigen – 2009 werde die Wählerinnen und Wähler in Nordrhein-Westfalen mehrfach die Möglichkeit haben am Sonntag zu wählen.

[...] Wird die Kommunalwahl verschoben?Vor einiger Zeit habe ich den Beitrag SPD in Nordrhein-Westfalen erhebt Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWah… [...]

[...] Thematik hatte ich hier im Pottblog aber auch auf meiner kommunalpolitischen Seite jensmatheuszik.de schon einiges [...]

[...] Vor einiger Zeit beschlossen CDU und FDP den Termin der nordrhein-westfälischen Kommunalwahl 2009 zu verschieben. Dieses Ansinnen reiht sich in andere unsinnige Entscheidungen (wie z.B. die Abschaffung der Stichwahl bei Bürgermeistern und Landräten) ein und da wundert es nicht, dass u.a. die SPD in NRW Verfassungsklage dagegen erhoben hat. [...]

[...] anderem die Landtagsfraktion der SPD in Nordrhein-Westfalen hat Verfassungsklage gegen das Kommunalwahlzusammenlegungsgesetz (KWahlZG) eingelegt, da die CDU und FDP wollten, dass die Kommunalwahlen am 6. Juni 2009 – parallel zur [...]

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