Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität #boAIM vom 31.03.2020 – Auswirkungen von Corona auf Bochum: Verwaltung prüft bzw. soll prüfen was kurzfristig umsetzbar ist

Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum im Ratssaal / und der Bereich für die Presse
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum im Ratssaal / und der Bereich für die Presse

Bericht zur Sitzung Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität #boAIM der Stadt Bochum vom 31.03.2020. Mit einem besonderen Blickwinkel auf die Themen in Sachen Corona.
Da ich im Ehrenfeld wohne natürlich auch mit einem speziellen Blick auf das Bochumer Ehrenfeld #boEhrenfeld.

In dieser Sitzung ging es beispielsweise um Maßnahmen an der Friederikastraße. Außerdem gab es einige Anträge von Bürgerinnen und Bürgern, denen teilweise entsprochen wurde. Schlußendlich berichtete die Verwaltung über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Corona-Pandemie.

Die 44. Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum fand natürlich unter besonderen Voraussetzungen statt:

Sitzungen der Stadt Bochum in den Zeiten von Corona:

Schild (an einer Tür des Rathauses von Bochum) über die Schließung des Rathauses - und dass die parlamentarischen Gremien weiter tagen
Schild (an einer Tür des Rathauses von Bochum) über die Schließung des Rathauses – und dass die parlamentarischen Gremien weiter tagen

Denn aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Corona-Krise tagen die parlamentarischen Gremien der Stadt (derzeit vor allem die Ausschüsse aber auch die Bezirksvertretungen) unter besonderen Regeln und Auflagen. Siehe dazu auch die Informationen der Stadt Bochum zu den politischen Gremien in Zeiten von Corona.

Durch das geänderte Procedere beispielsweise bei Anfragen und die Verringerung der Personenzahl (das „Es wurde zwar bereits alles gesagt, aber noch nicht von jedem“ wird dadurch auch weniger zeitaufwendig…) tagen die meisten Gremien deutlich schneller. Der Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität bildete da ein wenig die Ausnahme – das lag aber auch daran, dass er eine sehr komplexe Tagesordnung hatte:

Tagesordnung zur Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität #boAIM der Stadt Bochum am 31.03.2020:

Die Tagesordnung für den Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität #boAIM der Stadt Bochum am 31.03.2020 deutete schon eine längere Sitzung an.
Alleine sechsmal ging es um Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW. Normalerweise bedeutet jeder dieser Anträge schon mal eine Sitzungsunterbrechung und die Möglichkeit eines fünfminütigen Vortrages zum Thema durch die Person, die den Antrag gestellt hat.

Kleiner Exkurs: Sehr gut, dass die Gremien noch tagen!

Es gibt Stimmen, die es kritisieren, dass die parlamentarischen Gremien derzeit tagen. Dazu habe ich eine ganz andere Meinung (auf das + klicken!):

„Zur Kritik an der Tagung von politischen Gremien der Stadt Bochum“

Da wird der Stadt ein undemokratisches Vorgehen vorgehalten, das Fehlen von Bürgerbeteiligung und eine mangelnde Transparenz vorgeworfen. Auch die Radwende Bochum schreibt in einer Pressemitteilung zur Ausschusssitzung:

„Gleichzeitig kritisiert das Bündnis wie bereits einige Mitgliedsorganisationen, dass entscheidende Gremien aufgrund der Hygienevorschriften zur Pandemiebekämpfung von COVID-16 nur unter verminderter öffentliche Bürger*innenbeteiligung durchgeführt werden: ‚Wir wollen eine zügige Radwende, aber die demokratischen Teilhaberechte müssen auch in der Krise gewahrt bleiben – vor allem die Transparenz der Entscheidungsfindung muss gegeben sein‘, so das Bündnis.“

Von dieser Kritik halte ich gar nichts!

Warum?

Es ist sinnvoll, wenn Gremien tagen – und entscheiden!
Ich finde es gut, wenn die demokratisch gewählten Vertreterinnen und Vertreter Entscheidungen treffen. Für unsere Stadt. Und dass sie zeigen, dass die Stadt auch in diesen Zeiten handlungsfähig ist.

Politische Entscheidungen fordern – und gleichzeitig ablehnen?!
Besonders absurd wird es meiner Meinung, wenn einerseits politische Entscheidungen gefordert werden. Andererseits aber politische Gremien nicht tagen sollen.
Wie sollen denn dann politische Entscheidungen getroffen werden?

Nur weil einige vielleicht nicht mit der einen oder anderen politischen Entscheidung in den vergangenen Tagen (ob nun im Bochumer Südwesten oder aber an den Grummer Teichen) nicht zufrieden waren, heißt das noch lange nicht, dass diese undemokratisch zustande gekommen sind!

Sicherheit steht voran!
Natürlich müssen aufgrund der Pandemie bestimmte Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Ich habe den Eindruck, dass das in Bochum derzeit gut klappt.

Insofern freue ich mich über jedes Gremium was unter den gegebenen Umständen noch tagen kann. Und Entscheidungen für uns alle trifft. Es liegt in der Natur der Sache, dass nicht jede Person mit jeder Entscheidung einverstanden ist.
Aber deswegen jetzt nicht mehr zu tagen, alles auf die lange Bank zu schieben … das halte ich für verantwortungslos. Und dass missachtet auch die Bürgerinnen und Bürger, die sich mit eigenen Anträgen nach § 24 GO NRW in die Sitzung eingebracht haben. Die haben ein Recht darauf gehört zu werden und dass darüber entschieden wird.
Entweder in die eine Richtung oder in die andere.

Formales zur Sitzung:

Zu einer solchen Sitzung gibt es immer wieder viele Formalitäten:
Da wird die Tagesordnung aus aktuellen Gründen abgeändert (z.T. werden die einzelne Punkte geschoben oder aber auch von der Sitzung genommen) und grundsätzliches geklärt. So auch diesmal. Wobei es diesmal auch einen sehr traurigen Anlass gab – denn zu Beginn verkündete die Ausschussvorsitzende Martina Schnell (SPD) vom Tod von Uwe Seidel, dem Leiter des Tiefbauamtes der Stadt Bochum. Ihm gedachten die anwesenden Personen in einer Gedenkminute.

Bei den Formalitäten zur Tagesordnung fragte die CDU unter anderem an, ob man die Tagesordnungspunkte die auf Initiative von Bürgerinnen und Bürgern stammten, nicht verschieben sollte. Martina Schnell erklärte hier, dass man mit den Bürgerinnen und Bürgern gesprochen hätte: Falls diese wegen Corona nicht zur Sitzung kommen wollen, könnte deren Stellungnahme vorgetragen werden. Oder aber das ganze verschieben. Eine Verschiebung war aber nicht gewünscht. Ein Antragsteller sei ja auch vor Ort.

Bericht zur aktuellen Pandemie-Situation in Bezug auf den Ausschuss durch Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke:

Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke informierte den Ausschuss über die aktuelle Situation in Sachen Corona. Aber nur mit Bezug auf den Ausschuss und dessen Aufgabengebiet.
Für die allgemeinen Informationen verwies er auf die Informationen der Stadt unter bochum.de/corona.

Dem Stadtbaurat zufolge sind viele Kolleginnen und Kollegen derzeit indirekt betroffen: Nicht nur, dass es in seinem Bereich viele Beschäftigte mit Vorerkrankungen gibt. Die wurden vorsorglich nach Hause ins Home Office geschickt.
In anderen Bereichen habe man die Teams so aufgeteilt, dass diese physisch voneinander getrennt sind und im Zweifelsfall nicht alle ausfallen.

Außerdem würden viele Kolleginnen und Kollegen auch bei der Corona-Hotline der Stadt Bochum aushelfen.

Diese neue Situation würde dazu auch führen, dass manche Sachen vielleicht nicht ganz reibungslos ablaufen würden. So wurde den Fraktionen eine Ausschussvorlage erst sehr spät zur Verfügung gestellt. Diese sei wohl irgendwo zwischen Home Office und Rathaus kurzfristig „aufgehalten“ worden.
Das sei aber definitiv keine Absicht und er könne sich dafür nur entschuldigen.

Trotz der aktuellen Krise bekomme man noch einiges bewegt. Dadurch, dass bestimmte Dinge vim üblichen Tagesgeschäft wegfallen sogar mehr als man denkt. Denn man könne sich jetzt auch um manche Dinge kümmern, die sonst untergegangen wären.

Nachfrage an Dr. Markus Bradtke in Bezug auf temporäre Radspuren in Zeiten von Corona durch die SPD-Fraktion:

Nach dem Vortrag des Stadtbaurats sprach für die SPD-Fraktion Martina Schnell.

Diese wollte an dieser Stelle schon eine Art Anfrage der SPD-Fraktion vorwegnehmen. Es würde sich die Frage stellen, an welchen Stellen im Stadtgebiet die Verwaltung auch kurzfristig ohne großen Aufwand temporäre Radstreifen ermöglichen könne. Und wo ggf. langfristig.

Dabei verwies sie auf das Beispiel Berlin, welches in anderen Städten inzwischen auch schon Schule macht. Siehe dazu auch beispielsweise die Forderung des ADFC Nordrhein-Westfalen: Corona: ADFC NRW fordert Sofort-Maßnahmen für Radverkehr.

Dass das keine klassische Anfrage wurde hat auch seine Verwaltungsgründe. Besser man gibt so den Wunsch an die Verwaltung mit, mit der Bitte sich das anzuschauen, als wenn man jetzt da eine klassische Anfrage stellt. Wo man dann vielleicht Wochen oder gar Monate später erst eine Antwort wie „Ja, hätte man machen können“ erhält.

Diesen Wunsch nahm der Stadtbaurat mit.

Insofern war das gut, dass man das hier so thematisiert hat. Und auch gut, dass es eine entsprechende Sitzung überhaupt gab… denn (siehe oben) es ist schon skurril, wenn man entsprechende Sofortmaßnahmen fordert – aber gleichzeitig auch das Stattfinden von solchen Sitzungen, wo das ganze thematisiert wird, kritisiert

Nachfrage an Dr. Markus Bradtke in Bezug auf Baustellen in Zeiten von Corona:

Die FDP fragte an, inwiefern jetzt in den Zeiten von Corona ggf. Baustellenmaßnahmen sich verschieben könnten. Hierzu verwies Dr. Bradtke auf seinen mündlichen Bericht, der noch folgt (u.a. Stichwort: Ruhr-Park).

Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum im Ratssaal
Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität der Stadt Bochum im Ratssaal

Jetzt aber zur eigentlichen Sitzung:
Nachfolgend liste ich einzelne (nicht alle!) Tagesordnungspunkte der Sitzung auf. Für eine vollständige Übersicht verweise ich auf das Rats- und Informationssystem der Stadt Bochum.

TOP 1.1: Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Radspur auf Unterstraße / Wittener Straße

Im TOP 1.1: Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für das Land NRW – Radspur auf Unterstraße / Wittener Straße ging es um eine Anregung für eine Radspur auf der Unterstraße bzw. der Wittener Straße.

Die Verwaltung hat empfohlen der Anregung teilweise zu folgen:

Die Anregung wird zum Anlass genommen, die Verwaltung zu beauftragen, für den Zweirichtungsradweg zwischen Alte Wittener Straße und Ümminger Straße, entsprechend den Empfehlungen der verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei, eine Planung zur Oberflächenerneuerung zu erstellen und diese zur Beschlussfassung vorzulegen.
Für die restliche Wittener Straße wird auf den Prüfauftrag der Bezirksvertretungen Mitte und Ost verwiesen.

Seitens der Linksfraktion gab es einen Änderungsantrag (der bisher nicht publiziert wurde – weder von der Stadt Bochum noch von der Linksfraktion selber). Es stellte sich die Frage, ob dieser Änderungsantrag überhaupt notwendig sei. Die breite Mehrheit des Ausschusses sah das als nicht gegeben an.

Für den Änderungsantrag gab es nur eine Stimme (daher abgelehnt). Der (dadurch unveränderte) Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 1.2: Antrag gem. §24 GO zum Radfahrstreifen an der Dorstener Straße 84, 44809 Bochum

Der TOP 1.2: Antrag gem. §24 GO zum Radfahrstreifen an der Dorstener Straße 84, 44809 Bochum behandelt den Radfahrstreifen auf der Dorstener Straße (wenn man vom Ring aus kommt).

Der Antragsteller sieht an der ARAL-Tankstelle (Dorstener Str. 84) eine gefährliche Situation für Radfahrende und beantragte die Aufhebung der Parkplätze dort. Außerdem verweist er auf die Empfehlung, dass der Radfahrstreifen dort rot eingefärbt werden soll um auf den Problembereich hinzuweisen.

Durch die Verwaltung wurde erklärt, dass das Halten und Parken auf den Radfahrstreifen gesetzlich verboten sei. Nach der Rücksprache mit der Polizei handelt es sich nicht um eine „Unfallhäufungsstelle“. Insofern ist die rote Einfärbung nicht erforderlich.

Man wolle jedoch zur besseren Sichtbarkeit die Länge des Parkstreifens um sechs Meter reduzieren.

Die FDP stellte dazu die Rückfrage, ob die wegfallenden Parkplätze dann abgepollert werden. Dazu verwies die Verwaltung auf die Anlage der Vorlage, auf der die Poller markiert sind.

Auf eine Rückfrage, wann denn etwas rot markiert wird, erklärte die Verwaltung, dass gemäß der Straßenverkehrsordnung gefährliche Stellen markiert werden sollen. Man wolle jetzt auch nicht überall rot einfärben – denn dann tritt ein Gewöhnungseffekt ein. Auf die weitere Nachfrage nach einem Beispiel wurde die Kreuzungssituation Herner Straße/Ring erwähnt.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 1.3: Antrag gem. §24 GO zum Radweg an der Bessemerstraße

Hier geht es um den westlichen Gehweg an der Bessemerstraße (zwischen Alleestraße und Klarastraße). Dort wird verbotenerweise auf dem Gehweg geparkt. Teilweise auch auf dem Radfahrstreifen, so dass sowohl Fußgänger wie auch Radfahrer behindert werden.

Die Angelegenheit war schon mal Thema in den Gremien. Das jetzt der TOP 1.3: Antrag gem. §24 GO zum Radweg an der Bessemerstraße erneut auf die Tagesordnung kam, liegt daran, dass die Situation sich nicht gebessert hat.

In der Vergangenheit sollten verstärkte Kontrollen das verhindern. Das klappte aber nicht, denn obwohl die Kontrollen dort erhöht wurden, wurde dort weiter häufig illegal geparkt.

Daher will die Verwaltung jetzt in dem Bereich Poller aufstellen, die das gekippte Gehwegparken verhindern.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig (bei einer Enthaltung) angenommen.

Martina Schnell von der SPD-Fraktion bat darum, dass diese Maßnahme dann jetzt – trotz der natürlich pandemie-bedingten besonderen Bedingungen – möglichst zügig umgesetzt wird.

TOP 1.4: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW – Flächendeckend Tempo 30 auf Bochumer Stadtgebiet

Im TOP 1.4: Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung für das Land NRW – Flächendeckend Tempo 30 auf Bochumer Stadtgebiet wurde gefordert, dass im ganzen Stadtgebiet von Bochum künftig Tempo 30 gelten soll.

Der Antragsteller war auch zugegen und so wurde – so ist das üblich in solchen Fällen – die Sitzung für fünf Minuten unterbrochen. In diesen fünf Minuten konnte der Antragsteller seine Position ausgiebig erläutern. Das hat der Antragsteller auch gemacht und begründete seinen Wunsch auch mit der aktuellen Fahrt, die er von Bochum-Laer durch Altenbochum hin zum Rathaus hatte. Außerdem ging er auf den Kraftstoffverbrauch bei Autos ein, der bei Tempo 50 größer sei als bei Tempo 30. Schlußendlich erklärte er: „Wo ein Wille, da ein Weg!“

Nach seinem Vortrag wurde die Sitzung wieder aufgenommen und durch die rot-grüne Rathauskoalition wurde auf die geltende Rechtslage verwiesen. Denn es sei erforderlich, dass Bundes- und Landesrecht entsprechend geändert wird. Ansonsten würde die zuständige Bezirksregierung Arnsberg das ganze einkassieren.

Dafür würde man sich politisch auf den verschiedenen Ebenen einsetzen. Solange das aber noch nicht umgesetzt sei, könne man das leider nicht machen. Insofern würde man der Verwaltungsvorlage (die eine Ablehnung vorschlägt) zustimmen. Dahingehend verwies er auch auf das Netz der Vorbehaltsstraßen in Bochum, welches einer Überprüfung bedürfe. Dieses regelt, das auf den Vorbehaltsstraßen grundsätzlich 50 km/h gilt.

Im weiteren Verlauf wurde über die Sinnhaftigkeit von Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet diskutiert. So hieß es seitens der Linksfraktion, dass man an allen Gefahrenpunkten Tempo 30 benötigen würde. Und ganz Bochum sei ein Gefahrenpunkt.
Für die UWG/Freie Bürger war es egal, ob man auf dem Fahrrad nun mit 30 km/h oder mit 50 km/h von einem LKW überholt wird – beides sei nicht schön.

Motiviert durch den Redebeitrag der CDU und den schon jetzt möglichen Tempo 30-Regelungen an Schulen usw. stellte sich die Frage, an welchen Stellen diese Regelung schon umgesetzt wurde bzw. wo nicht und warum. Das soll im Rahmen einer langfristig zu beantwortenden Anfrage noch ermittelt werden.

Der Beschlussvorschlag (also die Ablehnung!) wurde bei einer Gegenstimme angenommen.

Es bringt tatsächlich nichts in Bochum Regeln zu fordern, die sofort von den höheren Ebenen einkassiert werden.

Dahingehend begrüße ich sehr, dass auf Bundesebene der gemeinsame Antrag von CDU/CSU und SPD „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ (19/15779) gegen die Stimmen von AfD und Grünen bei Enthaltung der FDP und der Linken angenommen wurde. Dahingehend war die Initiative des SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Stein im Rahmen der großen Koalition erfolgreich. Teil des Beschlusses war es auch, dass es zukünftig leichter sein soll, Tempo 30 anzuordnen. Das war aber nur eine Forderung des Bundestages, dem der Bundesrat in diesem Punkt so anscheinend nicht zugestimmt hat. Aber das soll jetzt (siehe diesen Bericht des SPD-Bundestagsabgeordneten Mathias Stein) durch das Bundesverkehrsministerium nach eigenen Angaben in der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung umgesetzt werden, die noch in diesem Jahr beschlossen werden soll.

Das System der Vorbehaltsstraßen in Bochum sollte tatsächlich demnächst überprüft werden. Aber dann sollte man sich das gesamte System und Straßennetz anschauen. Denn natürlich hat das schon seine Bedeutung (beispielsweise auch für die Buslinien). Hier wäre es meiner Meinung nach nicht sinnvoll, wenn man jetzt im Klein-Klein-Stil jede Straße einzeln anschaut – das muss man gesamt betrachten!

TOP 1.5: Bürgeranregung nach §24 GO NRW: Ausschreibung zusätzlicher Stellen für die Radverkehrsplanung

Beim TOP 1.5: Bürgeranregung nach §24 GO NRW: Ausschreibung zusätzlicher Stellen für die Radverkehrsplanung wurde angeregt, dass das städtische Personal für die Planung des Radverkehrs verstärkt wird.

Dem Antragsteller zufolge wird das erforderlich sein – alleine schon um die Radverkehrsziele, die bereits vor geraumer Zeit Oberbürgermeister Thomas Eiskirch formuliert hatte (siehe auch: Königsallee Bochum: Neue Pläne für Radwege – Konkretisierung durch OB Thomas Eiskirch (SPD) beim ADFC) zu erreichen.

Der Vorlage der Verwaltung zufolge wurde das Personal stetig aufgestockt, aber es konnten gar nicht alle freien Stellen besetzt werden. Außerdem würde man grundsätzlich bei den Planungen des Straßenraumes auch den Aspekt des Radverkehrs immer mitdenken. Daher würde bei der Planung zur Vorbereitung von Straßenbaumaßnahmen immer mitgedacht, wie man für den Rad- und Fußverkehr die Situation verbessern könne.

Dazu heißt es weiter in der städtischen Vorlage:

„Ergebnisse für diesen Planungsansatz werden in Bochum in den letzten Jahren verstärkt sichtbar. Beispielhaft sind mittlerweile als umgesetzte Maßnahmen der vergangenen Jahre der Ausbau der Unterstraße in Verbindung mit dem Ausbau der Linie 310, der Ausbau der Oskar-Hoffmann-Straße und die Oberflächenerneuerungen der Wittener Straße zwischen Ostring und Lohring sowie der Universitätsstraße zwischen Südring und Alsenstraße zu nennen.
Auch bei den jetzt anlaufenden Maßnahmen z. B. die Umgestaltung der Wasserstraße zwischen Königsallee und Am Wiesengrund, des Steinrings zwischen Wittener Straße und Oskar-Hoffmann-Straße und der Hattinger Straße zwischen Schauspielhaus und Hüttenstraße wurde integriert geplant.“

Wie zu erwarten war, sorgte dieser Tagesordnungspunkt für Diskussionen:
Die Linksfraktion wunderte sich über die Angaben der Stadt, wonach man anscheinend genug Personal hätte. Sonst würde es ja immer heißen, man hätte zu wenig.

Die Grünen bestätigten die Position der Verwaltung, dass man dort den Radverkehr mitdenken würde. Außerdem sei es „langsam nicht mehr sachgemäß“, wenn man jetzt zu kleinteilig rechnen würde. Wenn es so weit gehen würde, dann wolle man demnächst bei solchen Auflistungen auch noch die Namen aller Beschäftigten dazu wissen.

Danach meldete sich der Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke zu Wort und erinnerte die anwesenden Ausschussmitglieder daran, dass die Ratsmitglieder einen Auftrag haben: Zur Aufstellung des Haushaltes und des Stellenplans.

Direkt an die Linkspartei gewandt warnte er davor, dass man die Verwaltung „mit kleinteiligen Quizaufgaben“ beschäftigt. Die Zeit, die man für eine Beantwortung aufwenden müsse, die würde man lieber nutzen um was zu planen. Außerdem frage er sich, was man mit diesen Antworten anfangen wolle…

Wichtig sei es auch, dass der Radverkehr Teil der integralen Planung der Bauverwaltung sei. Da benötigt man keine Solotänzer für den Radverkehr – und ebenso kein Veto-Recht für solche solitären Planer. Hier stelle er sich die Frage, wie das denn sei, wenn an einer Stelle dann beispielsweise etwas für den Busverkehr geplant wird und dann ein solitärer Radplaner sein Veto dagegen einlegen würde.

Nach einigem weiteren Hin und Her ging es dann zur Abstimmung. Die Verwaltung hatte hier vorgeschlagen der Anregung nicht zu folgen – also die Anregung abzulehnen.

]Der Beschlussvorschlag (also die Ablehnung!) wurde bei einer Gegenstimme angenommen.

Persönlich finde ich ja die Forderung nach mehr Personal im Bereich der Verkehrsplanung richtig. Gerne dann auch integral für alle Verkehrsarten. Wenn es Bedarf nach mehr Personal gibt, dann hätte man da sicherlich auch ein entsprechendes Signal setzen können.

TOP 1.11: Sanierung des Gondelteiches im Stadtpark

Gemäß des TOP TOP 1.11: Sanierung des Gondelteiches im Stadtpark plant die Verwaltung nach und nach verschiedene Teiche im Stadtgebiet zu sanieren. Aufgrund des großen Fischsterbens im Sommer 2018 aufgrund der langen Hitzeperiode sowie eines erhöhten Aufkommens von Cyanobakterien im Sommer 2019 soll als erstes der Gondelteich im Stadtpark saniert werden.

Die Verwaltung schreibt dazu:

„Der Gondelteich im Stadtpark ist einer der ersten Objekte, die im Zuge eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Sanierung der Teichanlagen instand gesetzt werden soll. […] Zur nachhaltigen und langfristig Sanierung wird eine Entschlammung einschließlich Vertiefung des Gondelteiches empfohlen. Die Sanierung des Gondelteiches ist zudem integraler Bestandteil der gesamthaften Sanierung/Instandhaltung des Gartendenkmals Stadtpark Bochum und zugleich einer der ersten Realisierungsbausteine.“

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 1.12: Boulevard – Oberflächenerneuerung

Der TOP TOP 1.12: Boulevard – Oberflächenerneuerung betrifft den Boulevard in der Innenstadt.

Da der Boulevard ursprünglich nur für Fußgängerinnen und Fußgänger vorgesehen war und dort jetzt viele Busse her fahren, ist der Straßenbelag deutlich in Mitleidenschaft gezogen worden. Im vergangenen Jahr gab es da sogar zwei Tagesbrüche, so dass kurzfristig der Verkehr gesperrt werden musste.

Insofern sollen jetzt die Fahrbahnschäden auf der Massenbergstraße und der Bongardstraße behoben werden. Dazu hat die Verwaltung ein Konzept zur Oberflächenerneuerung entwickelt, das u.a. den Einbau eines beständigeren Bodenbelags in den Haltestellen beinhaltet.

Die Vorlage die hier diskutiert wurde, sieht noch eine Anhörung durch die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vor. Da jetzt der Ausschuss aber vor der Bezirksvertretung tagte, vereinbarte man im Vorfeld einen Vorbehaltsbeschluss.

Nachfolgend findet man noch mehr Details zu den Sanierungsplänen (einfach auf das + klicken!) – beispielsweise zu den einzelnen Bauabschnitten, zu Umleitungen für Busse und den Radverkehr und den Auswirkungen auf die Fußgänger:

„Details zur Sanierung des Boulevards (aus der Ausschussvorlage):“
Die Erneuerungsmaßnahme wurde in zwei Bauabschnitte unterteilt:

1. Bauabschnitt (1. BA)
Zunächst werden als Sofortmaßnahme im 1. BA die Bereiche:

  • 1a nördliche Haltestelle Bochum Hbf./Boulevard
  • 2 Arndtstr bis Hellweg
  • 4 Schützenbahn bis Bleichstraße
  • 8 Kreuzungsbereich Kortumstraße und
  • 9 Haltestellen Bochum Rathaus Süd

erneuert.

Diese weisen derzeit das größte Schadensbild auf.

Als Fahrbahnbelag in den Haltestellen wird BusPhalt® – eine für Bochum neuartige Deckschicht gewählt. BusPhalt® wurde entwickelt, um den hohen Verkehrslasten (BK 100) und der thermischen Entwicklung standzuhalten. BusPhalt® wurde bereits in anderen Städten eingebaut. Die Erfahrungen sind positiv.

In den Haltestellen wird ein Material eingebaut, das die Wärmeentwicklung zusätzlich reduziert.

Auch im Bereich 8 (Kortumstraße) wird BusPhalt® eingebaut. Aufgrund des querenden Fußgängerverkehrs bleiben dort die Busse häufig stehen und strahlen Wärme ab. Das zentrierte Quadrat wird wieder als helle Fläche hergestellt. Das gestalterische Bild bleibt somit erhalten.

In den Streckenabschnitten 2 und 4, auf denen die Busse nicht zum Stehen kommen, wird Standardasphalt eingebaut. Der Asphalt wird geprintet, um die Optik von einer Pflasterbauweise zu erhalten.

2. Bauabschnitt (2. BA)
Der 2. BA beinhaltet die Restflächen:

  • 1b südliche Haltestelle Bochum Hbf./Boulevard
  • 3 Kreuzungsbereich Schützenbahn
  • 5 Kreuzungsbereich Bleichstraße und
  • 6 beidseitig Haltestellen Bongardstraße

Mit den im ersten Bauabschnitt gewonnenen Erfahrungen im Einbau, Beständigkeit und Optik des BusPhalts® soll hier im nächsten Jahr in allen Bereichen voraussichtlich auch BusPhalt® eingebaut werden.
Mit diesem Belag kann die Optik (helle Flächen mit dunkler Bänderung) der Platzfläche im Kreuzungsbereich mit der Schützenbahn wiederhergestellt werden; die Fahrbahn wird mit dieser Bauweise standfester.

Durchführung und Bauzeit
Der Baubeginn des 1. BA ist für den 18.05.2020 vorgesehen.
Die Maßnahme beginnt im Bereich 4 unter Vollsperrung der Massenbergstraße. Nach Einbau der Binderschicht wird dieser Bereich zunächst freigegeben, um wieder bessere Anfahrtsmöglichkeiten für den Lieferverkehr zu schaffen.

Parallel zur Freigabe werden nämlich die Bereiche 1a und 2 voll gesperrt und erneuert. Darüber hinaus beginnt mit einem zeitlichen Versatz zusätzlich die Erneuerung der Fahrbahn in den Bereichen 8 und 9. Auch hier unter Vollsperrung der Fahrbahn.
Der abschließende Einbau der letzten Asphaltschichten erfolgt unter Vollsperrung des Boulevards in den v.g. Bereichen für ca. eine Kalenderwoche.

Bis zur Einrichtung der Vollsperrung in den Bereichen 8 und 9 besteht für die Bogestra die Möglichkeit, den Boulevard zwischen Willy-Brandt-Platz und Bleichstraße und dann weiter über den Ostring im 2-Richtungsverkehr zu befahren. Aktuell befindet sich die Bogestra in der Konkretisierung der Planung. Bereits jetzt ist abzusehen, dass diese Umleitung nicht von allen Buslinien genutzt werden kann.
Die verbleibenden Linien befahren daher die reguläre Umleitung über die Viktoriastraße und den Südring.
Diese reguläre Umleitung wird bei der Vollsperrung des Boulevards genutzt.

Da sich die Arbeiten im Wesentlichen auf die Fahrbahn und die unmittelbar anliegenden Randbereiche beschränken, sind die Auswirkungen auf den längs gerichteten Fußgängerverkehr gering. Der querende Fußgängerverkehr insbesondere im Kreuzungsbereich mit der Kortumstraße ist gezwungen, die gesperrten Bereiche zu umgehen. Die Verwaltung ist sich dieses Umstandes bewusst und achtet darauf, dass diese Wege so kurz wie möglich ausfallen. Dieses Verfahren ist bereits bei der Herstellung des Boulevards praktiziert worden und führte aufgrund der Kurzzeitigkeit des Eingriffes zu keinerlei Problemen.

Für die Dauer der Sperrung des Boulevards wird für die Radfahrer eine Umleitung in beide
Richtungen über die Brückstraße ausgeschildert.

Der Durchführungszeitraum und die Abfolge der Bereiche im 1. BA orientieren sich dabei an den Zeitfenstern der bekannten Veranstaltungen in der Bochumer Innenstadt, insbesondere auf dem Boulevard. In Abstimmung mit den Veranstaltern konnte so sichergestellt werden, dass es zu keiner negativen Überlagerung während der Ausführungszeit kommt. Mit Blick auf die Großveranstaltung Bochum Total ist es das Ziel der Verwaltung, die Arbeiten auf dem Boulevard spätestens am 10.07.2020 abzuschließen und diesen freizugeben.

Zu den Durchführungszeiten und der Abfolge der Bereiche im 2. BA können zum jetzigen Zeitpunkt keine präzisen Angaben gemacht werden. Im Wesentlichen ist davon auszugehen, dass die Dauer und die Art der Sperrung ähnlich wie im 1. BA ausfallen werden.

Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus diesem Jahr wird die Verwaltung die Durchführungszeitfenster in enger Abstimmung mit den Veranstaltern der bekannten Großveranstaltungen festlegen.

Der Beschlussvorschlag wurde einstimmig angenommen.

TOP 1.13: Anregung gem. § 24 GO NRW, hier: Tempo 30 Tippelsberger Straße

Ursprünglich war dies laut der ursprünglichen Tagesordnung der TOP 5.1 im Bereich Mitteilungen. Die CDU stellte dazu einen Geschäftsordnungsantrag im Vorfeld. Man wollte damit erreichen, dass darüber ein Beschluss gefasst wird. Ein solcher Beschluss wird in der Logik der Tagesordnungen dann im Bereich TOP 1.x (Beschlüsse in eigener Entscheidungsbefugnis) geführt. Statt im ursprünglich vorgesehenen Bereich TOP 5.x (Mitteilungen).
Diesem Geschäftsordnungsantrag wurde im Vorfeld stattgegeben.

Insofern wollte der Ausschuss dann heute über den (neuen) TOP 1.13: Anregung gem. § 24 GO NRW, hier: Tempo 30 Tippelsberger Straße entscheiden.

Interessanterweise gab es zum Tagesordnungspunkt keinen einzigen Wortbeitrag. Nicht einmal von der Fraktion, die dazu im Vorfeld die Tagesordnung abändern ließ…

Inhaltlich ging es hier darum, dass die Anregung gemacht wurde, dass für die gesamte Tippelsberger Straße ein Tempolimit von 30 km/h eingeführt wird.

Die Verwaltung erklärt in ihrer Vorlage dazu, dass die Verkehrssituation auf der Tippelsberger Straße mit der Polizei überprüft wurde. Dabei wurde ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nicht festgestellt. Auch nicht, seitdem es 30 km/h auf der Herner Straße gibt. Da die Straße zum Vorbehaltsstraßennetz, über das auch Durchgangsverkehr abgewickelt werden soll, gehört, hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Anregung abzulehnen.

Der Beschlussvorschlag (also die Ablehnung!) wurde bei einer Gegenstimme angenommen.

TOP 4.1: Barrierefreie Geh- und Radwege

Das Thema vom TOP 4.1: Barrierefreie Geh- und Radwege hatte ursprünglich die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum angesprochen. Dort einigte man sich darauf, dass das im zuständigen Fachausschuss behandelt werden soll.
Von der FDP/Stadtgestalter-Fraktion gab es dann noch einen Änderungsantrag dazu.

Zu Beginn wurde seitens der CDU erklärt, dass man den Änderungsantrag nicht so ganz verstehen würde, da man den Zusammenhang zum eigenen Antrag nicht sehen würde.

Das Thema „Umlaufsperren“, welches in dem Antrag der CDU angesprochen wurde, wurde durch die Verwaltung aufgegriffen und einiges dazu erklärt. So stellte Frau Düwel fest, dass man für eine Verbreiterung der Gehwege auch den entsprechenden Platz benötigen würde.

Zum eigentlichen CDU-Antrag gab es dann eine Nachfrage:
Was genau sei denn barrierefreies Radfahren? Bzw. barrierefreie Radwege? Ob die CDU sich ganz sicher sei, was sie da unter Umständen fordern würde…

Für die UWG/Freie Bürger erklärte der Redner, dass man ursprünglich Sympathien sowohl für den eigentlichen Antrag als auch den Änderungsantrag hatte. Nachdem jedoch die Verwaltung ausführlich erläutert habe, dass man die entsprechenden Aspekte bei der Planung sowieso schon berücksichtigen würde, bräuchte man diese Anträge nicht mehr.

Schlussendlich wird der Änderungsantrag mit breiter Mehrheit (nur eine Stimme von der FDP dafür) abgelehnt.

Für den Änderungsantrag gab es nur eine Stimme und eine Enthaltung (daher abgelehnt). Der (dadurch unveränderte) Antrag wurde mit großer Mehrheit bei Enthaltungen abgelehnt.

TOP 4.2: Fortschreibung des Radverkehrskonzepts endlich umsetzen

Auch der TOP 4.2: Fortschreibung des Radverkehrskonzepts endlich umsetzen war ursprünglich ein Thema im Rat der Stadt Bochum, welches die FDP/Stadtgestalter-Fraktion aufbrachte. Auch dieser TOP wurde auch an den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Durch die CDU gab es einen Änderungsantrag dazu.

Durch die FDP wurde der Antrag erläutert. Im weiteren Verlauf der Diskussion wurde durch die rot-grüne Rathauskoalition klargestellt, dass die Idee eines Radverkehrskonzepts eine Idee von SPD und Grünen war. Daher sei man auch bei Rot-Grün ein wenig frustriert, dass es dazu bisher keine Fortschritte gab. Jedoch würde man sich über die Wortwahl wundern: Man solle laut dem Antrag die „Untätigkeit“ der Verwaltung „rügen“.

Von solchen Formulierungen halte man nichts. Denn auch wenn man sich ein wenig wundern würde, dass das so lange dauern würde – da sollte man nicht von Untätigkeit reden, sondern sich lieber die Hintergründe erstmal anhören.

Für die CDU wurde klargestellt, dass man noch in dieser Legislaturperiode das Radverkehrskonzept abgeschlossen wissen will (während der Ursprungsantrag der FDP/Stadtgestalter von Dezember 2020 spricht).

Stellungnahme der Stadtverwaltung zur Fortschreibung des Radverkehrskonzepts

Für die Verwaltung ergriff Susanne Düwel das Wort. Sie begann ihren Vortrag mit den einleitenden Worten, dass jede Person hier wüsste, dass ihr der Radverkehr persönlich am Herzen liegen würde.
Sie erinnerte dahingehend an diverse Projekte in Sachen Radverkehr, beispielsweise die Bewerbung der Stadt Bochum für die AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen) oder aber das neue Mobilitätskonzept der Stadt Bochum.

Ihre Auflistung der konkreten Projekte (Beschilderung des Netzes, Radschnellweg Ruhr, die vielen geplanten Bauabschnitte mit Radfahrstreifen [z.B. Castroper Straße, Hattinger Straße, Königsallee, Lohring]) klang ein wenig so, als ob man den schriftlich formulierten Vorwurf der „Untätigkeit“ nicht ganz angemessen fand…

Europaweite Ausschreibung des Radverkehrskonzeptes geplant

Man plant – insbesondere, seitdem es eine personelle Aufstockung gab – eine Erarbeitung eines vernünftigen Konzeptes für den Radverkehr.
Da sei man seitens der Verwaltung gerade dabei die europaweite Ausschreibung vorzubereiten. Das Konzept soll umfangreich sein – und auch ein Radverkehrskataster aufweisen.

Frau Düwel vermutet, dass man in der nächsten Sitzung des Ausschusses etwas zur Ausschreibung vorstellen kann. Die Zeitschienen im Antrag bzw. Änderungsantrag seien jedoch unrealistisch. Vor allem wegen der europaweiten Ausschreibung.

Stadtbaurat Dr. Markus Bradtke meldete sich zu Wort und erklärte, dass man einen politischen Beschluss anstreben würde. Hier solle die Politik der Verwaltung sagen, was denn genau in einem solchen Konzept für den Radverkehr aufgenommen werden soll. Hier sei es auch der Wunsch, dass ehrenamtliche Akteure wie z.B. der ADFC Bochum eingebunden werden.

Für Markus Bradtke ist jedoch klar, dass das eine Aufgabe des nächsten Rates sein wird. Seiner Meinung nach könne man jedoch noch in der Amtszeit des aktuellen Rates einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fassen.

Seitens UWG/Freie Bürger werden der ursprüngliche und der Änderungsantrag abgelehnt – beide würden Zeitschienen aufweisen, die unrealistisch seien.

Für die SPD erklärte Martina Schnell, dass man – trotz aller Verzögerungen in der Vergangenheit – jetzt auf keinen Fall versuchen sollte die Geschwindigkeit aufzuholen, in dem auf die Beteiligung verzichtet wird.

Für den Änderungsantrag gab es nur die Stimmen der CDU (daher abgelehnt). Der (dadurch unveränderte) Antrag bekam nur die Stimmen von CDU und FDP und wurde daher mit großer Mehrheit abgelehnt.

TOP 4.5: Ampelanlage Berliner Straße / Propst Hellmich-Promenade

Im TOP TOP 4.5: Ampelanlage Berliner Straße / Propst Hellmich-Promenade beantragte die CDU, dass die Verwaltung prüfen soll, ob die Ampel an der Berlinger Straße/Propst Hellmich-Promenade mit einer Restanzeige („Countdown-Ampel“) ausgestattet werden kann. Ähnlich wie am Kurt-Schumacher-Platz am Hauptbahnhof bzw. bei der Kortumstraße/Südring.

Nach ausführlicher Erklärung durch die Verwaltung (dass eine solche Ampel den Busverkehr dort zu sehr beeinträchtigen würde) zog die CDU ihren Antrag zurück.

TOP 5.3: Höntroper Straße, hier: Tempo 30 an der Kindertageseinrichtung Höntroper Straße 99 a

In der Mitteilung TOP 5.3: Höntroper Straße, hier: Tempo 30 an der Kindertageseinrichtung Höntroper Straße 99 a teilt die Verwaltung mit, dass ein Tempolimit von 30 km/h an der Kindertageseinrichtung Höntroper Straße 99 a nicht möglich sei, da hier die rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen der derzeit geltenden Straßenverkehrsordnung nicht gegeben sind.

TOP 5.4: Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße – Linksabbiegende Radfahrer

In der Mitteilung TOP 5.4: Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße – Linksabbiegende Radfahrer geht es um die Ampelanlage Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße. Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat dabei Probleme auf die eigene Linksabbiegespur in die Westhoffstraße bzw. die Straße Am Bergbaumuseum zu gelangen.

Diese Problematik wurde dem Tiefbauamt unter anderem über den Mängelmelder der Stadt Bochum (siehe auch u.a. diese Beiträge hier: I, II, III) mitgeteilt.

Zum Sachverhalt erklärt die Verwaltung in der Mitteilung:

„Auf der Herner Straße gibt es für beide Fahrtrichtungen in dem Bereich Radfahrstreifen. Wenn nun die Radfahrenden links in die Westhoffstraße bzw. Am Bergbaumuseum abbiegen möchte, gibt es kaum eine Lücke, um den geradeaus fahrenden MIV [motorisierten Individualverkehr] zu queren.

Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Situation sicherer zu machen.

Als Erstes eine Fahrradblase, bei der sich die links abbiegenden Radfahrenden vor dem MIV aufstellen können. Diese Möglichkeit ist aber auf Hauptverkehrsstraßen nicht zulässig.
Die zweite Möglichkeit ist eine eigene Signalisierung der Radfahrenden, bei der das Rad- fahrsignal 3-4 Sekunden vor dem Signal für den MIV freigegeben wird. Dadurch haben die links abbiegenden Radfahrenden auch die Möglichkeit sich vor dem MIV nach links einzu- ordnen. Dabei muss aber eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit von 1-2 Fahrzeugen pro Umlauf (40-80 Fahrzeuge pro Stunde) hingenommen werden.“

Im Ergebnis will man die zweite Möglichkeit nach Rücksprache mit der Polizei und dem Straßenverkehrsamt zeitnah umgesetzt werden.

TOP 5.5: Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße – Linksabbiegende Radfahrer

In der Mitteilung TOP 5.4: Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße – Linksabbiegende Radfahrer geht es um die Ampelanlage Herner Straße / Am Bergbaumuseum / Westhoffstraße. Wer mit dem Rad unterwegs ist, hat dabei Probleme auf die eigene Linksabbiegespur in die Westhoffstraße bzw. die Straße Am Bergbaumuseum zu gelangen.

TOP 5.8: Herner Straße/Auf dem Dahlacker: Linie 385 mit Schwierigkeiten beim Rechtsabbiegen

Die Mitteilung TOP 5.8: Herner Straße/Auf dem Dahlacker: Linie 385 mit Schwierigkeiten beim Rechtsabbiegen bezieht sich auf eine Anfrage der SPD-Fraktion.

Diese hatte mitgeteilt, dass die Busse der Linie 385 Probleme damit haben von der Herner Straße aus rechts in die Straße Auf dem Dahlacker abzubiegen. Der Platz dafür reicht augenscheinlich nicht aus, so dass die Busse rangieren müssen.

Daher hat die SPD angefragt, ob man den Kreuzungsbereich – schnell und möglichst ohne größeren Umbau – so umgestalten kann, dass die Busse ohne Probleme in die Straße Auf dem Dahlacker einbiegen können? Beispielsweise wird eine leichte Verlegung vorgeschlagen.

Die Verwaltung teilt in der Mitteilung nun mit, dass das Problem auch durch die Bogestra bestätigt wurde. Daher plane man nun, die Haltelinie des Linksabbiegers in der Straße „Auf dem Dahlacker“, wie angefragt, zurückzuverlegen.

TOP 5.10: Umsetzung Green City Plan Bochum – Sachstand

In der Mitteilung TOP 5.10: Umsetzung Green City Plan Bochum – Sachstand findet sich am Rande eine Information, die vor allem für die Bewohner des südlichen Ehrenfeldes bzw. des nördlichen Wiemelhausen (beispielsweise Drusenbergstraße, Wasserstraße) von Interesse sein dürfte:

Dahingehend hatte die SPD Bochum-Ehrenfeld vorgeschlagen zu prüfen, ob es eine Drusenberglinie auf Abruf geben könnte, die „on demand“ (also auf Abruf) das Ehrenfeld mit der Innenstadt verbinden könnte.

Der tabellarischen Auflistung zum Green City Plan kann man – leider – entnehmen, dass für die Maßnahme „ÖPNV on demand“ ein Pilotprojekt geprüft wurde, aber leider der Anbieter abgesprungen ist. Entsprechende Projekte gibt es in vielen anderen Städten – die werden aber derzeit zum Teil wieder zurückgefahren (auch schon vor Corona).

TOP 5.13: Friederikastraße: Sicherer Schulweg

Die Mitteilung TOP 5.13: Friederikastraße: Sicherer Schulweg bezieht sich auf die Sitzung des Ausschusses für Infrastruktur und Mobilität vom Januar 2020.

Dort wurde – im Rahmen eines Antrages nach § 24 GO – der Vorschlag aufgegriffen, im Bereich der Friederikaschule ein Tempolimit von 30 km/h festzulegen.

Durch Friedhelm Lueg, das Ehrenfelder Ratsmitglied der SPD Bochum-Ehrenfeld gab es dazu dann noch weitere Fragen, um den Schulweg noch mehr abzusichern:

Drängelgitter an der Bedarfsampel an der Friederikastraße
Drängelgitter an der Bedarfsampel an der Friederikastraße

1. An den Zugängen und im Umfeld der Bedarfsampel befinden sich Drängelgitter, teilweise in Form von Ketten. Sie sind nicht mehr vollständig oder intakt. Ist in naher Zukunft beabsichtigt, diese Anlagen zu erneuern oder auszutauschen und dabei auf die Ketten zu verzichten?

2. Durch die Kronen der Bäume fällt wenig Licht. Ist es möglich, in naher Zukunft die Bäume zurückzuschneiden und zudem die Laternen zu erneuern oder so einzustellen, dass der Straßenraum besser ausgeleuchtet wird?

3. Die Piktogramme, die auf die Schule hinweisen, sind teilweise stark abgenutzt. Bis wann könnten die Piktogramme erneuert werden?

Bedarfsampel an der Friederikastraße
Bedarfsampel an der Friederikastraße

Dazu antwortete die Verwaltung wie folgt:

Zu 1.)
Die Verwaltung wird im Zuge des Umbaus der Friederikastraße die defekten Drängelgitter erneuern und die Ketten gegen Drängelgitter austauschen.

Zu 2.)
Die Verwaltung hat die Bäume überprüft. Um den Lichteinfall auf die Friederikastraße zu erhöhen, müssten hier Kronenkappungen durchgeführt werden. Diese Kappungen sind aus fachlicher Sicht nicht zu befürworten und ein Verstoß gegen die Baumschutzsatzung.
Die Verwaltung stimmt derzeit noch mit den Stadtwerken ab, welche Möglichkeiten beste- hen, um die vorhandene Situation zu verbessern.
Sobald eine Lösung gefunden wurde, wird die Verwaltung die Stadtwerke mit einer zeitnahen Realisierung beauftragen.

Zu 3.)
Die Fahrbahn der Friederikastraße wird im Zuge des Umbaus erneuert. Gleichzeitig werden alle Markierungen und Piktogramme erneuert.

TOP 5.14: Friederikastraße: versetztes Parken

Passend zur vorherigen Mitteilung ist auch die Mitteilung TOP 5.14: Friederikastraße: versetztes Parken zu sehen.

Zusätzlich zur Schulwegsicherung wurde angefragt, ob das Parken auf dem Gehweg aufgehoben werden kann und ein versetztes Parken auf der Straße sinnvoll sei.

Der Verwaltung nach wäre das „nicht zielführend“, da die Friederikastraße Teil des Vorbehaltsstraßennetz ist. Eine Verbesserung der Situation sei auch nur dann möglich, wenn es eine neue Aufteilung des Querschnittes gibt.

Das würde nur Sinn ergeben, wenn dann auch Radfahrstreifen angelegt werden. Die Verwaltung hat hierzu jedoch schon Stellung bezogen.

Dabei hat man ffestgestellt (siehe Vorlage 20193867), dass das nur geht, wenn die (erhaltenswürdigen) Bäume gefällt und in die Privatgrundstücke eingegriffen wird.

Insofern sollte meiner Meinung nach bei den zukünftigen Überlegungen zum Vorbehaltsstraßennetz ganz explizit über die Friederikastraße diskutiert werden…

TOP 5.16: Steinring – Neugestaltung – Änderungsantrag der SPD-Fraktion/Fraktion „Die Grünen“

Die Mitteilung TOP 5.16: Steinring – Neugestaltung – Änderungsantrag der SPD-Fraktion/Fraktion „Die Grünen“ bezieht sich auf die Neugestaltung des Steinrings, die im November 2019 Thema in der Ausschusssitzung war.

Mit dieser Mitteilung reagiert die Verwaltung auf den rot-grünen Änderungsantrag:

  • Zur Abgrenzung zwischen Radfahrstreifen und Fahrbahn wird eine Markierung mit einer Oberflächenstruktur aufgebracht, die beim Überfahren deutlich spürbar ist.
  • Der geforderte Anforderungskontakt für Radfahrende wird als „nicht sinnvoll“ erachtet, da dadurch „zwangsläufig ein Rückstau bis in den geplanten Kreisverkehr entstehen“ würde.
  • Der grüne Pfeil für Radfahrende soll, sobald die Novelle der Straßenverkehrsordnung offiziell verkündet wurde, nach einer vorherigen inhaltlichen Prüfung dort eingesetzt werden.
  • Es werden Linden als Ersatzbäume gepflanzt, die hochstämmig sind und somit auch für ein besseres Klima sorgen. Schön auch, dass die Anzahl der Bäume vollständig kompensiert wird – da weiß ich, dass das im Vorfeld der Diskussionen ein wichtiges Thema für Alexander Knickmeier (SPD) war, der das der SPD-Fraktion vorgeschlagen hatte.
  • Der Radfahrstreifen wird in die Oskar-Hoffmann-Straße bis zur Einmündung der Düppelstraße geführt.

TOP 5.17: Verlängerung der geplanten Fahrradstraße „Weitmarer Straße„ über die Straße „An der Landwehr“

In der Mitteilung TOP 5.17: Verlängerung der geplanten Fahrradstraße „Weitmarer Straße„ über die Straße „An der Landwehr“ geht es um die derzeit geplante Fahrradstraße (Weitmarer Straße) – siehe dazu auch diesen WAZplus-Bericht: Bochum: Stadt baut Weitmarer Straße zur Fahrradstraße um (die Bauarbeiten dazu sollen im April beginnen).

Mit dieser Mitteilung wird auf die Anfrage, ob man auch in der Straße „An der Landwehr“ eine Fahrradstraße einrichten könne, reagiert. Nach eingehender Prüfung hat sich „die Verwaltung […] zugunsten der Anwohner gegen eine Fahrradstraße entschieden“. Außerdem wird schon bereits heute das Radwegenetz stadteinwärts über die signalisierte Kreuzung Friederikastraße/ Hattinger Straße geführt. Diese Verbindung wird als sinnvoller angesehen als eine nicht optimal einsehbaren Kreuzungssituation An der Landwehr/Hattinger Straße.

TOP 5.23: Ausgaben Radverkehr

Kosten für den Radverkehr pro BürgerIn / Jahr
Kosten für den Radverkehr pro BürgerIn / Jahr

Mit der Mitteilung TOP 5.23: Ausgaben Radverkehr beantwortet die Verwaltung die Frage, wieviel die Stadt Bochum pro Jahr (umgerechnet auf eine/n einzelne/n Bürger/in) für den Radverkehr ausgibt.

Solche Anfragen sind zwar vielleicht populär. Aber vermutlich in der Verwaltung nicht unbedingt beliebt. Das könnte eine „kleinteilige Quizaufgabe“ sein, die im Laufe der Sitzung bereits erwähnt wurde…

Ungeachtet dessen ist die Frage grundsätzlich nicht verkehrt. Das Problem ist jedoch, dass es da keine vernünftigen Maßstäbe für gibt. Es gibt eben nicht den einen Posten oder die eine Kontierung im Haushaltsplan, wo man sofort das ganze ablesen kann.

Auf die Problematik dazu hatte ich bereits vor geraumer Zeit hingewiesen:

Wenn man die Methodik grundsätzlich hinterfragt, dann heißt das übrigens nicht, dass man da eine Position gegen (oder gar für) mehr Investitionen in den Radverkehr mit bezogen hat… das solche Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind, ändert sich auch nicht dadurch, dass inzwischen der entsprechende Wert für Bochum bekannt ist:

Meiner Meinung nach kann man diese Zahlen nur auf Grundlage einer einheitlichen Basis mit anderen Städten vergleichen. Das heißt aber nicht, dass man damit nichts anfangen kann: Denn wenn innerhalb von Bochum bei gleichbleibenden Kriterien sich die Aufwendungen in die eine (oder die andere) Richtung entwickeln, dann ist das schon ein wichtiger Indikator.

TOP 5.24: Straßenbaumaßnahmen Ruhrpark, mündliche Mitteilung

Im Rahmen einer mündlichen Mitteilung teilte die Stadtverwaltung mit, dass jetzt eine Sanierung am Ruhrpark vorzeitig stattfinden könne. Denn aufgrund der grundsätzlichen Sperrung des Ruhrparks (nur wenige Läden dort dürfen derzeit noch geöffnet sein), hat sich die Chance ergeben, notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen.

Die Stadt Bochum teilte dazu (diesmal schriftlich) folgendes mit:

Straßenbauarbeiten am Ruhrpark
Die Stadt Bochum nutzt die Schließung der meisten Geschäfte des Ruhrparks und die damit einhergehende „verkehrsarme“ Zeit: Das Tiefbauamt lässt den Kreuzungsbereich der Straßen Am Ruhrpark / Am Einkaufszentrum und Werner Straße auf einer Fläche von rund 7.000 Quadratmetern erneuern, um zukünftige hohe Verkehrsbelastungen aufnehmen zu können. Die Arbeiten beginnen am Sonntag, 5. April und dauern – abhängig von der Wiedereröffnung des Ruhrparks – bis Sonntag, 19. April, oder Sonntag, 26. April. Die A40-Abfahrt Bochum-Werne ist in Fahrtrichtung Dortmund für die Zeit der Arbeiten gesperrt. Umleitungen sind ausgeschildert.

TOP 6.3: Reflektoren zum Schutz von Radfahrenden

In dieser Anfrage der Grünen geht es darum, ob man an bestimmten Stellen Reflektoren nutzen kann, um Gefahrenstellen abzusichern. Insbesondere dort, wo man keine reguläre Beleuchtung haben möchte. Das erinnert mich an einen Beitrag hier:

Da geht es auch um genau eine solche Gefahrensituation.

TOP 6.4: Schulwegsicherung Friederikastraße

Hier wird durch die CDU angefragt, warum der Bereich mit Tempo 30 km/h auf der Friederikastraße nur rund 150 m beträgt. Denn erlaubt wäre ein Bereich bis zu 300 m.

Dazu hatte ich mich vor geraumer Zeit auch schon erkundigt. Ich persönlich hätte auf einer längeren Strecke (fast bis zur Universitätsstraße) hin Tempo 30 km/h gewünscht, u.a. weil dort das Friederikawäldchen aber auch ein Weg zum Spielplatz am Knüwerweg ist.

Dazu teilte die Verwaltung aber leider mit, dass beispielsweise „der 250m entfernte Spielplatz im Knüwerweg […] für die Friederikastr. nicht berücksichtigt werden [kann].“

Aufgrund der bereits vorhandenen, weitestgehenden Maßnahmen zur Schulwegsicherung an der Friederikastraße (Bedarfsampel, Schutzgeländer) ist die angeordnete Strecke von ca. 160 m für den Nahbereich dieser Schule auch im Interesse der Akzeptanz durch die Verkehrsteilnehmer angemessen und ausreichend.

… und auch wenn ich mich wiederhole: Wenn über das System des Vorbehaltsstraßennetzes diskutiert wird, sollte die Friederikastraße ein Thema sein…

TOP 6.5: Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssituation in Bochum

Martina Schnell fragt hier für die SPD-Fraktion an, ob bestimmte Maßnahmen unter Umständen ohne größere Umbauten relativ schnell umgesetzt werden können:

1. Wie bewertet die Verwaltung die Idee, den „RADar! für Kommunen“ in unserer Stadt einzusetzen? Hierbei handelt es sich um eine Plattform, auf der Bürger*innen, darunter die Teilnehmenden am Stadtradeln, Probleme wie etwa Hindernisse aufmerksam machen können. Stadtradel-Städte und Mitglieder Klimabündnis (wie Bochum) zahlen eine jährliche Lizenzgebühr von 215 Euro. Sieht die Verwaltung hier einen zusätzlichen Nutzen gegenüber dem „Bürger-Echo“ (Mängelmelder)?

2. Könnte eine Fahrradstaffel, die von der Stadt ähnlich wie ein Ordnungsdienst geführt werden müsste, für eine Mobilitätswende im Hinblick auf die Stärkung des Radverkehrs (Ahndung von Verstößen, Feststellung von Hindernissen wie Schlaglöchern etc.) in Bochum eingeführt werden? Wie bewertet die Verwaltung die Einführung einer solchen Staffel?

3. Es gibt einige zweispurige Straßen in Bochum, die so zugeparkt werden, dass tatsächlich nur die linke Spur nutzbar ist. Gibt es aus Sicht der Verwaltung die Möglichkeit, hier das Parken zu unterbinden und stattdessen verkehrssichere Radwege (oder Umweltspuren) einzurichten? Unter welchen Voraussetzungen kann ein Halteverbot rechtssicher angeordnet werden?

Das war’s… es war eine sehr umfangreiche Sitzung und hier sind noch nicht mal alle Tagesordnungspunkte wiedergegeben worden.

Leerer Ratssaal in Bochum
Leerer Ratssaal in Bochum

Nachfolgend finden sich noch die Tweets direkt aus bzw. zur Sitzung von @PottblogLive.

Tweets (aus dem und zum Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität #boAIM 31.03.2020):

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